Bayern: Rauchverbot in Gaststätten gilt auch in Einkaufszentren
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Samstag, 26 November 2011

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 11. November 2011 in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass das Rauchverbot nach dem bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG) auch für Bewirtungsflächen im Durchgangsbereich eines allseits umschlossenen und vollständig überdachten Einkaufszentrums gilt (Aktenzeichen 22 CS 11.1992 ).

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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 26 November 2011 )