Schnappaufs Quantensprung im Nichtraucher-Schutz |
Veröffentlicht von Udo Hattwig | |
Samstag, 27 Januar 2007 | |
Wie die Süddeutsche Zeitung vom 27.01.2007 meldet, ist auch Schnappauf für ein strenges Nichtraucher-Schutzgesetz in Bayern. Werner Schnappauf will hart durchgreifen, da alle freiwilligen Vereinbarungen nicht zum Erfolg führten. Noch vor der Sommerpause werde der Landtag "ein umfassendes Nichtraucher-Schutzgesetz verabschieden, mit dem die Rauchfreiheit in sämtlichen öffentlichen Gebäuden, Gaststätten, Verkehrsmitteln, aber auch Sportstätten und Bildungseinrichtungen der Regelfall wird", kündigte er an. "Das ist ein Quantensprung im Nichtraucherschutz." In Schnappaufs Gesetzesentwurf wird der Jugendschutz einen besonders hohen Stellenwert haben. "Denn das Einstiegsalter sinkt von Jahr zu Jahr", sagte Schnappauf, derzeit liege es bei 11,6 Jahren. Da die gesundheitlichen Risiken des Rauchens bei Jugendlichen besonders hoch seien, müssten künftig alle Einrichtungen, in denen sich vor allem Jugendliche aufhalten, "völlig rauchfrei sein", forderte Schnappauf. "Für Schulen gilt das ja bereits, in Zukunft wird das aber auch in anderen Bildungseinrichtungen, Jugendcafés, Diskotheken, Kinos und überall so sein, wo vor allem Jugendliche sind." In Gaststätten und anderen öffentlichen Gebäuden hingegen will Schnappauf Ausnahmeregelungen zulassen. "Hier soll der Wirt oder Hausherr einen Raucherraum ausweisen können", erklärte er. Die Ausnahmeregelungen sollten auch für Bierzelte gelten. Anmerkungen: Gespannt können wir sein, wie der bayerische Quantensprung aussehen wird. Er soll ja auch im Alleingang durchgesetzt werden, wenn die anderen Bundesländer strengen Regelungen nicht zustimmen. Nachdem auch die SPD ihren Gesetztesentwurf schon verfasst hat, werden hoffentlich Nägel mit Köpfen gemacht. Der SPD-Entwurf ist uns natürlich wesentlich lieber, da er keine Ausnahmen vorsieht. Es ist anzunehmen, dass Ausnahmen findige Wirte zur massenhaften Umgehung der Vorschriften verleiten werden. Die Raucherräume müssen so konzipiert sein, dass keine Schadstoffe in die anderen Räume gelangen können und keine Versorgung mit Getränken und Essen erlaubt ist. Nur so können die Angestellten im Gastgewerbe nachhaltig geschützt werden. Udo Hattwig
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 27 Januar 2007 ) |