SPD-Vorstoß zum Nichtraucherschutz
Veröffentlicht von Udo Hattwig   
Donnerstag, 25 Januar 2007

ImageIn einer Pressemitteilung vom 25.01.2007 gibt die SPD in Bayern bekannt:

SPD-Landtagsfraktion reicht Gesetzentwurf zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens ein Kathrin Sonnenholzner: In Bayern sterben allein 16.500 Menschen an Folgen von tabakassoziierten Erkrankungen/Bei Zuwiderhandlung 2000 Euro Geldbuße
Die SPD-Landtagsfraktion hat jetzt den Entwurf eines Bayerischen Gesetzes zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens sowie der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen eingereicht.

Die SPD-Fraktion setzt sich für ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden des Freistaates und der Kommunen sowie in allen geschlossenen Räumen von Bewirtungsbetrieben aller Art, in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, in Krankenhäusern, in Bildungseinrichtungen und in Einrichtungen der Altenpflege ein.

"Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung in Bayern vor den Folgen des Passivrauchens sowie von Kindern und Jugendlichen vor der Verführung zum Tabakkonsum. Etwa 16.500 Menschen sterben jährlich allein in Bayern an den Folgen von tabakassoziierten Erkrankungen, über 400 davon durch die Folgen des Passivrauchens.

Das Einstiegsalter beim Tabakkonsum liegt in Deutschland mittlerweile bei 11,6 Jahren. Derzeit wird weder ein angemessener Schutz von Nichtrauchern und Nichtraucherinnen vor den Folgen des Rauchens erreicht noch Kinder und Jugendliche erfolgreich vom Einstieg in eine Nikotinabhängigkeit abgehalten," betont die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Kathrin Sonnenholzner.

Wer ordnungswidrig handelt, kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro belegt werden.
Der volkswirtschaftliche Schaden durch Tabakkonsum wird in Deutschland auf 20 bis 80 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Dagegen ist der Schutz der Volksgesundheit nicht nur ein wichtiges Gut, sondern Verfassungsauftrag, so die SPD-Abgeordnete.

Der Gesetzgeber ist daher gefordert, in seinem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen, dass Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor der unfreiwilligen Aufnahme von Tabakrauch geschützt werden, sowie alles zu unternehmen, um den Einstieg von Kindern und Jugendlichen in eine Nikotinabhängigkeit zu verhindern.

Kathrin Sonnenholzner weist darauf hin, dass solche Schutzregelungen bereits in vielen europäischen Ländern bestehen, beispielweise in Großbritannien, Irland, Finnland, Norwegen, Schweden, Spanien, Italien und Malta - und sie haben sich ausnahmslos bewährt.

Mit freundlichen Grüßen Edwin Raithel Pressereferent

Die Gesetzesvorlage können Sie hier herunterladen.

Anmerkung:

Die NIM unterstützt natürlich die Initiative der SPD in Bayern. Interessant ist, wie die regierende Dreiviertel-Mehrheit in Bayern darauf reagieren wird!

Udo Hattwig

 

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 25 Januar 2007 )