BHG fordert generelles Rauchverbot |
Veröffentlicht von Udo Hattwig | |
Dienstag, 12 Dezember 2006 | |
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband fordert generelles Rauchverbot
"Ausschlaggebend für unseren Richtungswechsel hin zu der Forderung nach einem generellen Rauchverbot in der Gastronomie waren mehrere Faktoren", erläutert BHG-Präsident Siegfried Gallus und ergänzt: "Der Ruf seitens der Gäste - letztlich unserer Arbeitgeber - nach einem deutlich größeren Angebot für Nichtraucher wird täglich lauter." Hierauf hatte der BHG im Januar 2005 bereits als erstes Land in Deutschland reagiert, indem er eine freiwillige Selbstverpflichtung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eingegangen ist. Diese sieht vor, dass zu bestimmten Stichtagen ein gewisser Prozentsatz der bayerischen Gastronomie Angebote für Nichtraucher vorhält. "Lief das Erfüllen unserer freiwilligen Selbstverpflichtung anfangs sehr gut an, bemerkt man zunehmend, dass die Betriebe abwartend auf ein Gesetz reagieren", so Gallus. "Mittlerweile befürworten sogar viele Gastronomen eine klare, eindeutige Regelung. Und diese Eindeutigkeit kann nach Ansicht des Präsidiums letzten Endes nur durch ein generelles Rauchverbot erreicht werden, da es hier nicht zu Diskussionen führen kann, was ist (noch) ein Bierzelt, was eine Speise- und was eine Schankwirtschaft" erläutert der BHG-Präsident und fügt abschließend hinzu: "Selbstverständlich muss aus Gründen der Chancengleichheit diese Regelung dann aber für alle Feiern und Veranstaltungen gelten, die einen öffentlichen Charakter aufweisen, gleich ob Sie in der Gastronomie, in Vereinsheimen und Feuerwehrhäusern oder sonst wo abgehalten werden". Für ein persönliches Statement oder O-Töne steht Ihnen BHG-Präsident Siegfried Gallus unter der Rufnummer 08461/247 gerne zur Verfügung Zur Internetseite des BHG klick hier! Anmerkung: Der BHG befürwortet nun die einfachste, billigste und wirkungsvollste Lösung des Problems, die es nicht bräuchte, wenn alle Raucher sich freiwillig verpflichten würden, in Gemeinschaftsräumen nicht zu rauchen. Hoffentlich hat diese Entscheidung Vorbildwirkung und bewegt auch den DEHOGA zu einer Meinungsänderung. Udo Hattwig
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 12 Dezember 2006 ) |