Sabine Bätzing (Drogenbeauftragte der Bundesregierung) zum Thema Nichtraucherschutz Die aktuellen europäischen Entwicklungen unter anderem in Großbritannien hin zu einem stringenteren Feinstaubschutz an Gastronomiearbeitsplätzen können in Deutschland nicht unberücksichtigt bleiben. Auch in Italien, Spanien und in wenigen Wochen in Portugal sind „Nichtraucherschutzgesetze“ auf den Weg gebracht worden.
Nur wir tun uns in Deutschland noch sehr schwer damit und setzen auf Freiwilligkeit.
Auf diese stützt sich auch eine Vereinbarung mit dem DEHOGA, der sich verpflichtet bis zum 1.3.08 in 90 % seiner Betriebe mind. 50 % Nichtraucherplätze anzubieten. An diesem Mittwoch gab es eine erste Zwischenbilanz – zu diesem Stichtag mussten 30 % der Betriebe 30 % an Nichtraucherplätzen vorweisen. Nach einem ersten Zwischenbericht des Verbandes wurde diese Hürde mit 31 % der Betriebe „genommen“. Wir nehmen diese Verlautbarung jedoch nur mit Zurückhaltung zur Kenntnis. Die bisher nur per Pressemitteilung zugänglichen Zahlen lassen auch auf Nachfrage beim Verband jedoch manche statistisch-wissenschaftliche Frage offen. So müssen das zitierte "Studienmaterial" in Kürze vorgelegt und die Erhebungsinhalte klar und transparent sein. So muss zum Beispiel geprüft werden, ob das gewählte Instrument der offenen Mitgliederbefragung repräsentativ ist, wie die Daten kontrolliert werden können und wie überhaupt ein Nichtrauchersitzplatz definiert ist. Politisch muss die Frage geklärt werden, wie die Feinstaub-/Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz Gastronomiebetrieb nachhaltig gesenkt werden kann. Dazu bietet die bisher getroffene freiwillige Vereinbarung bislang keine Lösung . Das bedeutet im Klartext: Wir behalten uns ein Gesetz weiter vor! Quelle: Homepage der Drogenbeauftragten |