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Raucherclub scheitert vor Bundesverfassungsgericht Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Samstag, 25 Oktober 2014

Das gesetzliche Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit. Es gilt auch für Rauchervereine und deren quasi öffentlich zugängliche Veranstaltungen. Geklagt hatte die Betreiberin einer Bar, die 2011 vom Amtsgericht München wegen Verstoßes gegen das im bayerischen Gesundheitsschutzgesetz festgelegte Rauchverbot in Gaststätten zu 750 Euro Geldbuße verurteilt worden war.

Zur Pressemitteilung des BVerfG vom 24.10.2014: 1 BvR 3017/11
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 17 Dezember 2014 )