Klage endete mit Vergleich
"Herr Frankenberger ist beim Heide-Volm als Gast jederzeit herzlich willkommen", wird Klaus Rehbock, Anwalt von Sebastian Frankenberger, im Münchner Merkur vom 29. Juli 2013 zitiert. Die beiden Parteien sollen schon im Juni nach einem Mediationsverfahren (freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes) vor dem Landgericht München II zu dieser einvernehmlichen Lösung gekommen sein.
Sebastian Frankenberger hatte Georg Heide, den Wirt der
Großgaststätte Heide-Volm im Münchner Vorort Planegg verklagt, weil dieser ihm
Ende 2012 ein Hausverbot erteilt hatte. In einem Saal des Wirtshauses hätte der
ÖDP-Bundesvorsitzende die Laudatio auf die mit ihm befreundete Kabarettistin
Veronika von Quast halten sollen, der die Faschingsgesellschaft Würmesia den Orden
"Großer Moriske" verleihen wollte. Georg Heide erklärte damals zwar, nichts gegen Frankenberger
zu haben, wollte sich aber mit den Wirten solidarisch zeigen, die unter dem
ausnahmslosen Rauchverbot in Gaststätten litten. Frankenberger sei nun einmal
das "Gesicht" des Volksbegehrens Nichtraucherschutz gewesen. Vergleich ist ein Sieg Frankenbergers
Mit dem Vergleichsergebnis, als Gast jederzeit willkommen zu
sein, hat Sebastian Frankenberger genau das erreicht, was er wollte: ein allmähliches
Ende der Ausgrenzung durch jene Wirte, die sich nicht mit dem Resultat des
Volksentscheides abfinden wollten. Kläger und Beklagter haben sich darauf
geeinigt, über die weiteren Umstände des Vergleichs grundsätzlich
Stillschweigen zu bewahren. Das ist als kluges Entgegenkommen Frankenbergers zu
werten. Denn drei Jahre nach dem Volksentscheid ist es nun wirklich Zeit, Frieden
zu schließen. Ernst-Günther Krause |