Bayern: Rauchverbot gilt auch für Raucherclubs |
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Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause
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Samstag, 04 Februar 2012 |
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 31. Januar 2012 eine Popularklage gegen das Gesundheitsschutzgesetz abgewiesen. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten und Vereinsräumlichkeiten auch für Rauchervereine und Raucherclubs gilt, soweit nicht Einlass im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft gewährt wird.
Zum Herunterladen der Pressemitteilung des BayVGH klicken Sie bitte hier. |
Letzte Aktualisierung ( Samstag, 04 Februar 2012 )
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