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Bayern: Rauchverbot gilt auch für Raucherclubs Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Samstag, 04 Februar 2012
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 31. Januar 2012 eine Popularklage gegen das Gesundheitsschutzgesetz abgewiesen. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten und Vereinsräumlichkeiten auch für Rauchervereine und Raucherclubs gilt, soweit nicht Einlass im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft gewährt wird.
Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist auf der Webseite http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/ unter "Ausgewählte Entscheidungen" zu finden.

Zum Herunterladen der Pressemitteilung des BayVGH klicken Sie bitte hier
Letzte Aktualisierung ( Samstag, 04 Februar 2012 )
 
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