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Ausnahmen vom Rauchverbot gesetzwidrig und damit nichtig Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Mittwoch, 28 Juli 2010
"Die vom Gesundheitsministerium herausgegebenen Vollzugshinweise zum Nichtraucherschutzgesetz des Volksbegehrens sind gesetzwidrig und damit nichtig. Minister Markus Söder zeigt sich nicht nur als schlechter Verlierer, sondern auch als Gesetzesbrecher", erklärt Ernst-Günther Krause, Vorsitzender der Nichtraucher-Initiative München e.V. Noch 2007 hielt das Ministerium "private Familienfeiern, Vereinsabende und Betriebsfeiern" für "typische Beispiele für geschlossene Gesellschaften". Für diese war die im Gesetz vorgesehene Ausnahme vom Rauchverbot für Gaststätten, die nicht öffentlich zugänglich sind, gedacht. Im Volksbegehrengesetz ist diese Ausnahme gestrichen und plötzlich trennt Söder in echte und unechte geschlossene Gesellschaften. Während die Wiesnwirte der Stimme des Volkes folgen und ein gesetzeskonformes Konzept erstellen, macht ausgerechnet der Gesundheitsminister einen Bückling vor der Tabaklobby.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof stellte in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2010 unter Verweis auf das Deutsche Krebsforschungszentrum fest, "dass ein temporäres Rauchverbot nicht geeignet ist, den Nichtraucherschutz für die übrige rauchfreie Zeit sicherzustellen, weil die gesundheitsschädlichen Substanzen sich an Tapeten, Teppichen, Vorhängen etc. festsetzen und von dort, auch wenn aktuell nicht geraucht wird, an die Umgebung abgegeben werden." Auch die Vollzugshinweise anderer Bundesländer, u.a. von Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, sehen keine zeitweise Ausnahme vom Rauchverbot dar, weil auch kalter Rauch gesundheitsschädlich ist.

In den Ausführungshinweisen zum baden-württembergischen Landesnichtraucherschutzgesetz ist zu lesen, dass das Rauchverbot auch bei so genannten geschlossenen Gesellschaften gelte. "Ob dabei der Gastwirt selbst gastronomische Dienstleistungen erbringt oder der private Veranstalter der geschlossenen Gesellschaft für Speisen und/oder Getränke sorgt, ist unerheblich."

Die Nichtraucher-Initiative München wird alle rechtlichen Möglichkeiten nützen, um die neuen Vollzugshinweise aufheben zu lassen. Bis dahin rät Ernst-Günther Krause den Wirten, diesen Punkt der Vollzugshinweise nicht umzusetzen. Ihre Gäste würden es ihnen übel nehmen. "Wer rauchfreies Essen und Trinken gewohnt ist, den bringt das Formaldehyd des kalten Rauchs um jeden Genuss. Die Wirte sollten eine klare Linie behalten. Der Zickzackkurs von Söder, Seehofer und Co. führt in die Insolvenz."

Ernst-Günther Krause
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 28 Juli 2010 )
 
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