Raucher scheitern vor dem Verfassungsgerichtshof |
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Veröffentlicht von Udo Hattwig
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Dienstag, 29 Juni 2010 |
dpa-Meldung München (dpa/lby) – Gesetzliche Bestimmungen zu Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden oder Gaststätten verstoßen nicht gegen Grundsätze der Bayerischen Verfassung. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Zum Schutz der Gesundheit vor Passivrauchen dürfe der Gesetzgeber sogar ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten aussprechen, betonten die Richter. Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit von Rauchern werde dadurch ebenso wenig verletzt wie das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Gastwirte (Az.: Vf. 1-VII-08).
Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter eine Popularklage gegen das derzeit geltende bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit zurück, das diverse Rauchverbote vorsieht. Das zunächst verhängte absolute Rauchverbot in der Gastronomie war später von der CSU/FDP- Mehrheit im Landtag gelockert worden, seither ist das Rauchen etwa in kleinen Kneipen oder in Bierzelten wieder erlaubt. Sowohl das einst strikte Rauchverbot als auch die gelockerte Regelung verstoßen dem Urteil zufolge nicht gegen Prinzipien der bayerischen Verfassung. Gegen die gelockerte Regelung hatten Rauchgegner ein erfolgreiches Volksbegehren gestartet, sodass die Bürger an diesem Sonntag (4. Juli) in einem Volksentscheid über eine Rückkehr zum absoluten Rauchverbot in der weiß-blauen Gastronomie entscheiden können.
Urteil BayVGH 10-06-25.pdf
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 29 Juni 2010 )
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