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3 Beispiele zum Thema "90 % rauchfreie Lokale" Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Udo Hattwig   
Dienstag, 15 Juni 2010

Ein großes Lokal (über 75 qm) in München, in dem Musikveranstaltungen durchgeführt werden, warb bis vor 3  Monaten  im Internet damit, dass im Lokal geraucht werden dürfte. Nachdem auch umfangreiche Speisen gereicht werden, wurde eine Anfrage an das Kreisverwaltungsreferat gerichtet. Die Antwort des Kreisverwaltungsreferats zeigt, dass 5 Monate vergangen sind, bis kontrolliert werden soll, ob die Beanstandungen vom Oktober 2009 nun umgesetzt sind (und das nur nach Hinweis der NIM). Die Vielzahl der Münchner Gaststätten und die schwammigen Ausführungsbestimmungen zum GSG scheinen die Aufsichtsbehörden zu überfordern. 

KVR: Unabhängig von dem am 04.07.2010 stattfindenden Volksentscheid wurde der Gewerbetreibende bei einer zürückliegenden Kontrolle am 23.10.2009 auf die seinerzeit geltende Sach- und Rechtslage hingewiesen.
Ihre E-Mail vom 17.03.2010 wird zum Anlass genommen, in den nächsten Tagen abermals die aktuelle Situation vor Ort festzustellen. Sollte sich bestätigten, dass ein Verstoß gegen das GSG vorliegt, wird von hier aus ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Der Betreiber der Gaststätte verfügt seit dem 02.11.2000 über eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für den Betrieb.

Nun hat der Betreiber den Hinweis auf das Raucherlokal durch eine Werbung für das "Nein" zum Volksentscheid ersetzt.

2 weitere Beispiele für der willkürliche Umsetzung des bestehenden Gesundheitsschutzgesetzes:

Die Speisekarte einer Gaststätte Münchner Nord-Westen lässt nicht auf eine getränkegeprägte Struktur schließen. Trotzdem hängt am Eingang ein "R" und dürfte nur von Personen ab 18 Jahren betreten werden. Dieses Lokal ist das Vereinslokal eines Fußballvereins, der über Jugendmannschaften verfügt. Laut Aussage eines Betroffenen wurde auch schon eine Feier für Jugendliche in der Gaststätte abgehalten.

Verstossgesamt2.jpg 

Eine weitere Gaststätte im Landkreis Dachau bezeichnet sich selbst als Pizzeria,-Bar wird aber vom Landratsamt als getränkeprägtes Lokal unter 75 qm geduldet. Der Besitzer wurde nur zu einer Reduzierung des Speiseangebots gedrängt. So sieht es nun aus.

Verstossgesamt.jpg


Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 22 Juni 2010 )
 
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