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Popularklage gegen Gesundheitsschutzgesetz ergebnislos Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Donnerstag, 10 September 2009

Neue Rechtslage verhindert Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Die Nichtraucher-Initiative München e.V. (NIM) und der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V., Landesverband Bayern, wollten mit ihrer Klage gegen das Gesundheitsschutzgesetz erreichen, dass die Ausnahme vom Rauchverbot für Gaststätten, die nicht öffentlich zugänglich sind, für verfassungswidrig erklärt wird. Dies ist nun nicht mehr erforderlich, weil die CSU/FDP-Mehrheit den entsprechenden Passus im Gesetz gestrichen und das Rauchen in den Gaststätten generell bis auf wenige Ausnahmen wieder zugelassen hat.

Bei der Prüfung, ob eine Rechtsvorschrift verfassungswidrig ist, habe der Bayerische Verfassungsgerichtshof seiner Beurteilung grundsätzlich den Rechtszustand zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zugrunde zu legen, teilte das Gericht den Klägern mit. Die beiden Vereine hatten die Popularklage im April 2008 eingereicht. "Das Gericht hat das Verfahren bewusst in die Länge gezogen", vermutet Ernst-Günther Krause, Vorsitzender der NIM. "Beim Nichtraucherschutz geht es um Menschenleben. In Bayern sterben jedes Jahr rund 500 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Da wäre höchste Eile geboten gewesen."

Statt auf eine neue Popularklage setzen beide Vereine nun auf das Volksbegehren Nichtraucherschutz, das sie im April zusammen mit der ÖDP initiiert hatten. Rund 920.000 Stimmberechtigte müssen sich in der zweiten Phase zwischen dem 19. November und dem 2. Dezember in die bei Behörden ausliegenden Listen eintragen. "Noch nie hatte ein Volksbegehren in Bayern einen so guten Start", meint Krause zur erfolgreichen ersten Phase mit rund 50.000 Unterschriften innerhalb von knapp vier Wochen.


Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 10 September 2009 )
 
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