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NIM-Kurier Nr. 75 - 03/2009 Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Udo Hattwig   
Sonntag, 28 Juni 2009

Beitragsinhalt  

Herbstreise der NIM nach Ötz in Tirol
CSU und FDP verschlechtern Nichtraucherschutz 
NIM zeigt Gesundheitsminister Söder an 
Vereinstreffen 
Informationsstand beim Jugendgesundheitstag 
Rauchfreie Freizeitgestaltung

Der NIM-Kurier kann hier als PDF heruntergeladen werden  kur-75-093.pdf kur-75-093.pdf



Herbstreise der NIM nach Ötz in Tirol

Oetztal-1.jpg

Ötz oder Oetz? – das ist die Frage. Der Ort am Fuße des 3 002 m hohen Acherkogels fühlt sich durch beide Schreibweisen angesprochen. Mit dem "Ötzi", der etwa 5 300 Jahre alten Gletschermumie, hat Ötz nur den Namen gemein und die Tatsache, dass der Mann aus dem Eis beim Tisenjoch nahe dem Hauslabjoch in den Ötztaler Alpen gefunden wurde. Zum Ort gehört der mit bis zu 23 Grad wärmste Gebirgssee Tirols, der Piburger See.

Gleitflug-1.jpg
Wer die Gegend aus der Vogelperspektive sehen will, kann für 95 € einen Tandemflug bei der Oetz-Air buchen.
 
AlpenHotel-1.jpgUnsere Unterkunft ist das Alpenhotel Oetz. Der Speisesaal sei schon seit Jahren rauchfrei, betonte die Chefin in ihrem Angebot auf Anfrage der NIM.

Das Programm:

Bitte beachten Sie: Die Fahrt mit der Bergbahn (Berg- und Talfahrt 12,50 €) ist nicht im Reisepreis inbegriffen.

Samstag:


● Ab 7:00 Uhr Frühstück.
Spaziergänger: 9:00 Uhr Fahrt mit der Panoramagondelbahn zur Almenregion Hochoetz (2 020 m), Wanderung zur Bielefelder Hütte (2 150 m) und zurück oder Wanderung über Rotes Wandl zur Kühtailealm und Balbachalm und zurück (Höhenunterschied ca. 100 m).
Bergwanderer:
Gruppe 1: 9:00 Uhr Fahrt mit der Panoramagondelbahn zur Almenregion Hochoetz (2 020 m), Wanderung über Bielefelder Hütte und Rosskopf (2 388 m) zum Wetterkreuz (2 572 m) und zurück oder über Alte Bielefelder Hütte (2 193 m – verfallen) zurück.
Gruppe 2: 9:00 Uhr wie Gruppe 1, ab Wetterkreuz zum Großen Windegg (2 644 m) und über Mittertaler Scharte (2 630 m) zurück.
Gruppe 3: 8:30 Uhr Wanderung von Oetz (820 m) zur Almregion Hochoetz (2 020 m).

Am Abend genießen wir nicht nur das gute und reichliche Essen, sondern auch die Musik, mit der uns Leni und Werner zum Tanz und zur Unterhaltung aufspielen.

Sonntag:

● Ab 7:30 Uhr Frühstück
Spaziergänger: 8:30 Uhr Wanderung zum und rund um den durch einen Bergsturz entstandenen Piburger See.
Bergwanderer: Wanderung zum Piburger See, weiter zum Aussichtspunkt bei der Armelenhütte und zurück.
Je nach Wetter besteht auch die Möglichkeit, mit dem Bus tiefer ins Tal nach Sölden und Hochsölden mit Blick auf die Gletscherwelt der Zentralalpen zu fahren.

Näherer Reisedaten

Abfahrt:
 Freitag, 09.10.09, 15:00 Uhr  Am Harras
Rückkehr:  Sonntag, 11.10.09, gegen 19 Uhr  
Fahrpreis pro Person (Busfahrt München – Oetz/Tirol und zurück sowie zweimal Halbpension):
Doppelzimmer  
 110,00 €  
Einzelzimmer  
 125,00 €  

Einzelzimmer sind nur begrenzt vorhanden und teilweise außer Haus (200 m entfernt) gelegen.

Anmeldung:    Zahlen Sie den Fahrpreis ein auf das Konto der NIM

NIM - Postbank München - Kto. 241 97 800  BLZ 700 100 80

Geben Sie bitte auf dem Zahlungsbeleg für alle Fälle Ihre Telefon-Nummer an. Für die Zimmerverteilung ist die Reihenfolge der Zahlungseingänge maßgeblich. Die Teilnahme steht auch Nichtmitgliedern offen.
Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt bis spätestens 26. September 2009.
 
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CSU und FDP verschlechtern Nichtraucherschutz

Obwohl 70 Prozent der Bürger Bayerns für rauchfreie Gaststätten sind, obwohl das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Gesundheit den Vorrang vor anderen Grundrechten eingeräumt hat: Die Regierungsparteien CSU und FDP ziehen brutal durch, was sie in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt haben: den Schutz der Bürger vor dem Passivrauchen zu verschlechtern. Ab 1. August 2009 darf in Ein-Raum-Gaststätten wieder geraucht werden und in Mehr-Raum-Gaststätten dürfen die Wirte einen Raucherraum einrichten. In Festzelten und Festhallen wird grundsätzlich "Feuer frei" ohne Einschränkung gegeben. Ob Mann, Frau, Kind oder Säugling: Alle müssen entweder solche Orte völlig meiden oder bereit sein, sich vergiften zu lassen. Das verstehen CSU und FDP unter "bayerischer Lebensart".

Ende 2007 hat die CSU ihr Gesundheitsschutzgesetz noch damit begründet, dass "nur so ein effektiver Nichtraucherschutz erreicht und Wettbewerbsverzerrungen zulasten kleiner Gaststätten vermieden werden" können – so der damalige und heutige CSU-Fraktionschef Georg Schmid. Das soll nun alles nicht mehr gelten.

Normalerweise werden Gesetze geändert, um eine Situation zu verbessern. Doch CSU und FDP zeigen, dass es auch anders geht. Sie schreiben Geschichte, denn noch nie seit 1949 hat es in Bayern den Fall gegeben, dass ein Gesetz zum Schutz der Gesundheit verschlechtert wurde.

Die Nichtraucher-Initiative München e.V. (NIM) ist als gemeinnütziger Verein zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Das bedeutet jedoch nicht, dass die NIM darauf verzichten muss, über  das  politische  Geschehen  zu berichten und Stellung zu – aus ihrer Sicht – fatalen Entwicklungen zu nehmen. Die NIM verschweigt deshalb auch nicht, dass es sowohl in der CSU als auch in der FDP Abgeordnete gibt, die den Rückschritt beim Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens nicht gutheißen. Sie sind aber in der Minderheit.

Volksbegehren1.jpgDie NIM unterstützt das Volksbegehren der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Landesverband Bayern, weil sie darin kurz- und mittelfristig die einzige Möglichkeit sieht, in Bayern und in der Folge auch in den anderen Bundesländern gesetzliche Regelungen für rauchfreie Gaststätten herbeizuführen. Dies ist für die NIM auch die entscheidende Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche vom Rauchen abgehalten werden. Diese sollen ihre Umgebung als eine Welt erleben, in der das Rauchen "megaout" ist.

Da das Volksbegehren auch bundesweite Auswirkungen hat, wird darauf in der Mantelausgabe Nichtraucher-Info näher eingegangen.

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NIM zeigt Gesundheitsminister Söder an

Die NIM hat bei der Staatsanwaltschaft München eine "Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Herrn Staatsminister Dr. Markus Söder, Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München" eingereicht und wie folgt begründet:

Herr Staatsminister Dr. Söder ist verantwortlich für die Aufforderung seines Ministeriums vom 13. März 2009 an die Aufsichtsbehörden, Verstöße gegen das Rauchverbot in Bier-, Wein- und Festzelten sowie in vorübergehend entsprechend als Festhallen genutzten ortsfesten Hallen auf Volksfesten und vergleichbar großen Veranstaltungen zwischen Mitte März und 31. Juli 2009 nicht mit der Verhängung von Verwarnungs- oder Bußgeldern zu ahnden (Anlage 1).
Dies hat zur Folge, dass hunderttausende, wenn nicht gar Millionen Bürger – Kinder, Jugendliche und Erwachsene – dem hochgiftigen Schadstoffgemisch Tabakrauch ausgesetzt und geschädigt werden. Die Bayerische Staatsregierung hat dazu in ihrem Gesetzentwurf vom 10. Juli 2007 (Landtags-Drucksache 15/8603) festgestellt:

A) Problem
Die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens für Erwachsene und insbesondere Kinder sind erheblich. Aktuelle Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg gehen von mehr als 3.300 tabakrauchassoziierten Todesfällen in Deutschland pro Jahr von Nichtraucherinnen und -rauchern durch Passivrauchen aus. Für Kinder erhöht sich das Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken, um 50 bis 100 %. Auch in Räumen, in denen aktuell nicht geraucht wird, werden kontinuierlich Schadstoffe an die Menschen in der Umgebung abgegeben, die sich während des Rauchens an den Wänden, Tapeten, Gardinen und Möbeln abgesetzt haben. Freiwillige Vereinbarungen der Staatsregierung mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband mit dem Ziel, die Anzahl der Nichtraucherbereiche und Nichtraucherbetriebe schrittweise zu erhöhen, haben nicht zu einem ausreichend erfolgreichen Ergebnis im Sinn eines wirksamen Nichtraucherschutzes geführt.

Kritik: Mit dem Aussetzen der im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehenen Sanktionen hat Herr Staatsminister Dr. Söder als Teil der Exekutive in verfassungswidriger Weise zum gesundheitlichen Schaden unzähliger Bürger in die Kompetenz der Legislative eingegriffen. Dieses Vorgehen ist strafrechtlich mindestens als fahrlässige Körperverletzung einzustufen, zumal Ziel des am 12. Dezember 2007 vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Gesundheitsschutzgesetzes laut Artikel 1 "der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen" ist.

Begründung im Detail:

Eine Koalitionsvereinbarung zwischen den Regierungsparteien ist rechtlich gesehen völlig bedeutungslos für geltende Gesetze. Nur die Volksvertretung ist befugt, die Gesetze zu verändern.

•  Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli 2008 – unter Verweis auf die enorme Schädlichkeit des Passivrauchens – ein allgemeines Rauchverbot in Gaststätten für verfassungsgemäß erklärt (Aktenzeichen 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08).

•  Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Gesundheitsschutzgesetz am 12. August 2008 für verfassungsgemäß erklärt und die Verfassungsbeschwerden von zwei Gastwirten wegen Verletzung der Berufsfreiheit nicht zur Entscheidung angenommen (Anlage 2). Der damalige bayerische Gesundheitsminister Ottmar Bernhard hat dazu in einer Pressemitteilung erklärt: "Deshalb besteht keine Veranlassung am Gesetzestext und den Vollzugshinweisen Änderungen vorzunehmen." (Anlage 3).

•  Mehrere Landesverfassungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht haben bis zur Neuregelung der Nichtraucherschutzgesetze durch die Bundesländer das Rauchen in Kleingaststätten bis 75 Quadratmeter als Interimslösung u.a. nur dann zugelassen, wenn diese Kleingaststätten keine zubereiteten Speisen anbieten und Minderjährigen der Zutritt verwehrt wird.

•  Das Bundesarbeitsgericht hat am 19. Mai 2009 unter Aktenzeichen 9 AZR 241/08 entschieden, dass das Berliner Nichtraucherschutzgesetz laut der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 zwar verfassungswidrig, jedoch nicht nichtig ist. Deshalb bleibe das Rauchen in Gaststätten bis zu einer Neuregelung "wegen der hohen Bedeutung des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens" weiterhin untersagt.

•  Der Bundesgerichtshof hat am 03. Dezember 1997 unter Aktenzeichen 2 StR 397/97 entschieden, dass medizinisch nicht gerechtfertigte Röntgenuntersuchungen auch bei nicht nachweisbaren Körperschäden eine gefährliche Körperverletzung darstellen und strafrechtlich geahndet werden können. Diese Bewertung kann auch auf das ungesetzlich aufgezwungene Passivrauchen angewandt werden.

•  Durch die Außerkraftsetzung der Sanktionen für Verstöße gegen das Rauchverbot in Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Festhallen werden die von den Verfassungsgerichten angeordneten Spielregeln von der Exekutive in widerrechtlicher Weise missachtet.

•  Festzelte werden nicht wie manche kleine Kneipen überwiegend von Rauchern besucht. Im Gegenteil, Festzelte stehen der gesamten Öffentlichkeit offen – auch den Familien mit Kindern.

•  In Festzelten finden oft Veranstaltungen statt, die einen wesentlichen Teil des gesellschaftlichen Lebens am Ort ausmachen. Das sind z.B. Veranstaltungen von Sport-, Musik-, Jugend-, Schützen- und Traditionsvereinen, der freiwilligen Feuerwehr, von lokalen Wirtschaftsverbänden usw. Für politische Amts- und Würdenträger ist der Besuch dieser Veranstaltungen oftmals ein Muss.

•  Viele Besucher von Festzelten sind – wie zweidrittel der erwachsenen Bevölkerung – Nichtraucher. Statt vor Schaden für die Gesundheit geschützt zu werden, werden sie nun – entgegen gesetzlichen Bestimmungen – durch Passivrauchen erheblichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt.

•  In den Monaten April bis Juli 2009 treten in Verbindung mit der Europawahl am 7. Juni und der Bundestagswahl am 27. September zahlreiche Politiker bei Veranstaltungen in Festzelten auf. Bürger, die ihr Grundrecht auf Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz wahrnehmen und die Kandidaten aus nächster Nähe betrachten und hören wollen (z.B. Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Volksfest in Unterschleißheim am 1. Juni 2009), können dies dann nur, wenn sie sich gesundheitsschädlichen Bedingungen aussetzen.

Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft, gegen Herrn Staatsminister Dr. Markus Söder ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Günther Krause
Vorsitzender

Bei Redaktionsschluss lag der NIM noch keine Reaktion der Staatsanwaltschaft vor.

Zelt1.jpg

Familienfeindliche Politik
CSU und FDP
legalisieren Körperverletzung
in Festzelten und Festhallen



Jeden 2. Mittwoch im Monat ab 19 Uhr

imLokal.jpg

Restaurant Bella Rosa

Berg-am-Laim-Straße 74a
81671 München

Haltestelle Ampfingstraße der Buslinie 144
und der Straßenbahnlinie 19
(zwei Stationen vom Ostbahnhof)
Parken in der Nähe möglich!

Wenn Sie rauchfrei essen, trinken und sich
unterhalten wollen,
kommen Sie doch einfach einmal vorbei!

Nächste Termine im Restaurant Bella Rosa :

08.07., 09.09., 14.10., 11.11., 09.12.2009

Im August kein Vereinstreffen!

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Informationsstand beim Jugendgesundheitstag

Der Kultur & Spielraum e.V. München organisierte im Auftrag des Referats für Gesundheit und Umwelt und des Stadtjugendamtes der Landeshauptstadt München am 15. Mai den Dritten Münchner Jugendgesundheitstag in der Städtischen Ludwig-Thoma-Realschule. Bei diesem Aktionstag zu den Themen Ernährung, Bewegung und Entspannung galt die Devise "ausprobieren, erleben, Erfahrungen machen – mit allen Sinnen und viel Spaß!". Über vierzig Vereine, Organisationen und Schulen beteiligten sich mit Informations-, Spiel- und Bewegungsangeboten, Schnupperkursen, Ausstellungen, Projektpräsentationen und einem Bühnenprogramm an der im Ergebnis sehr gelungenen Veranstaltung. Die NIM war mit einem Informationsstand vertreten, den Sigrid Halanke, Ikuko Koyama-Krause, Ernst-Günther Krause, Elke Pitzler und Wolfgang Schneider betreuten. Hier ein paar Bilder von der sechsstündigen Veranstaltung:

Schule1-1.jpg
  Schule2-1.jpg 
 Elke Pitzler im Gespräch mit
interessierten Schülern.
  Interessierte Schüler auch bei
der Messung der Lungenkapazität.
 Schule3-1.jpg   Schule4-1.jpg 
 Lieselotte Nachreiner achtet darauf, dass
Aufkleber, Postkarten und Poster
kontrolliert ihre Abnehmer finden.
  Sigrid Halanke bedient das Spirometer
und erklärt, wie die gemessenen
Werte zu interpretieren sind.

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Rauchfreie Freizeitgestaltung

An dieser Stelle veröffentlicht die Nichtraucher-Initiative München rauchfreie Freizeitveranstaltungen, die ihr bekannt werden. Näheres ist beim jeweils angegebenen Ansprechpartner zu erfahren.

Zu den Aufgaben der NIM gehört gemäß Satzung auch die Förderung vereinsunabhängiger rauchfreier Freizeitgestaltung. Angesichts der Lücken im bayerischen Gesundheitsschutzgesetz hat diese Aufgabe nichts von ihrer Bedeutung verloren. 

Ort Datum Zeit Ort bzw. Gipfel/hm3)         
Ansprechpartner   
Bergwandern/
Bergsteigen
Sa. 27.06.09
Sa. 11.07.09
Sa./So.
25.07./26.07
Sa. - Sa.
01.08./08.08.
Sa. 12.09.08
Sa. 26.09.09
Sa. 10.10.09
Sa. 24.10.09
Do. 31.12.09
07:00
07:00

10:00

07:00
07:00
07:00
09:00
08:00
08:00
Stanser Joch/1150
Hochgern/1150

Zugspitze/Höllenklamm

Grächen/Schweiz
Lindenkopf/1000
Schachen/1000
Wetterkreuz+Windegg/900
Heimgarten/1000
Zwiesel/600
Günther K.
(0 89) 3 17 12 12
Reisen 09.10.-
11.10.08
15:00 Herbstreise der NIM nach
Ötz
(Tirol)
 NIM
(0 89) 3 17 12 12
Tanzen4) Fr und So 20:30 -
24:00
Tanzschule Klaus
Sennebogen, Karlstr. 44
Tanzschule
(0 89) 55 58 00
Skat 4) jeden Do.
19:30 Wienerwald-Restaurant
Berner Str. 4
Gotthard O.
(0 89) 89 42 77 66
Offene
Musikbühne 
jeden 2. u. 4.
Fr. im Monat
20:00 -
24:00
Café Wildwuchs Werk-
haus, Leonrodstr. 19
Franz W.
(0 89) 47 98 22
Theater
(bayerische
Theaterstücke)


Fr./Sa.
Oktober 2009
09./10./16./17.
23./24./30./31.
20:00 Gasthaus Brückenwirt ,
An der Grünwalder-Brücke 1
Höllriegelskreuth
Sonja B.
(0 89) 95 92 80 10
   http://www.volkstheater-lampenfieber.de/
Sa - Juli
04./11./18./25.
Sa. August
01./08./22.
Sa. - Sept.
12.09.09
20:00 Gasthaus zur Post, Perlach
Pfanzeltplatz 12
Irmgard H.
(0 89) 43 57 74 35
(mo.-fr.09 -18:00)
  http://www.echtboarisch.de/
Vereinstreffen
der NIM
2)


jeden 2. Mi.
im Monat
08.07.09
09.09.09
14.10.09
11.11.09
09.12.09
19:00 Restaurant Bella Rosa,
Berg-am-Laim-Str. 74a 


NIM
(0 89) 3 17 12 12
1) Anmeldung erforderlich
3) hm = Höhenunterschied in Meter
2) ausgenommen August
4) Wegen möglicher Ausnahmen bitte vorher anrufen!


Organisieren Sie doch auch einmal einen "Termin" für Ihr Hobby, z.B. Radfahren, Jogging, Skilanglauf, Schach, Singen, Musizieren, Theater-/Kinobesuch, Fotografieren usw.!

Die NIM unterstützt Sie! Geben Sie sich einen Ruck, rufen Sie an: (0 89) 3 17 12 12.

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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 15 Juli 2009 )
 
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