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NIM-Kurier Nr. 74 - 02/2009 Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Udo Hattwig   
Dienstag, 09 Dezember 2008

Beitragsinhalt  

CSU und FDP wollen Nichtraucherschutz verschlechtern
Dritter Münchner Jugendgesundheitstag
Grünwald Freitagscomedy – "Aufkleber"
Vereinstreffen
Ein wahres Trauerspiel
Bericht über die Mitgliederversammlung
Bericht über die Finanzbewegungen
Rauchfreie Freizeitgestaltung

Der NIM-Kurier kann hier als PDF heruntergeladen werden kur-74-92.pdf kur-74-92.pdf


CSU und FDP wollen Nichtraucherschutz verschlechtern

NIM kämpft gegen politische Borniertheit
 
Als borniert, also beschränkt und engstirnig müssen sich jene Politiker bezeichnen lassen, die alle Argumente ignorieren und Beschlüsse fassen, die sich nachweislich auf falsche, unvollständige und vor allem einseitig interessengelenkte Daten stützen – so geschehen beim Umgang mit dem bayerischen Gesundheitsschutzgesetz.

Apropos Gesundheit: Während die Gesetze in allen anderen Bundesländern entweder das Wort "Nichtraucherschutz" oder "Passivrauchen" in der Bezeichnung enthalten, fehlen diese Begriffe im bayerischen Gesetzestitel. Die Mehrheitsfraktion im Bayerischen Landtag, die CSU, hat damals (2007) betont, dass es ihr nicht um den Schutz einer bestimmten Bevölkerungsgruppe geht, sondern um den grundsätzlichen Schutz der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger des Freistaates. Dieser Schutz, der mit der Ausnahmeregelung "soweit öffentlich zugänglich" schon eine Lücke aufwies, soll nun deutlich verschlechtert werden.
Damit wird das Gesundheitsgesetz (GSG) zum Giftverbreitungsgesetz (GVG).

Wortbruch der CSU

Dabei hatte die CSU das Gesundheitsschutzgesetz vor der Landtagswahl noch vehement verteidigt. Es gebe "keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf", erklärte der damalige Gesundheitsminister Otmar Bernhard in seiner Pressemitteilung vom 12. August 2008 und auf die Frage der Süddeutschen Zeitung, ob sie das Rauchverbot nach der Wahl ändern wolle, antwortete die CSU kurz vor der Wahl: "Das Bayerische Gesundheitsschutzgesetz gewährleistet einen konsequenten Nichtraucherschutz. Die Regelung ist von allen Parteien im bayerischen Landtag beschlossen und vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt worden." Das ist ein klarer Wortbruch der CSU, und selbst in Sympathisanten dieser Partei weckt Seehofers Ankündigung, den Nichtraucherschutz zu verschlechtern, Assoziationen mit der Ypsilanti-SPD in Hessen.

Am 5. Dezember 2008 gab es vonseiten des bayerischen Gesundheitsministeriums den Versuch, die NIM, vertreten durch Ernst-Günther Krause, und den Verein Pro Rauchfrei, vertreten durch Siggi Ermer, in die Formulierung der Details eines Gesetzwurfs zur Verschlechterung des Nichtraucherschutzes einzubinden. Die NIM lehnte dies jedoch kategorisch ab, erklärte sich aber zur Mitarbeit auf der Basis folgenden Vorschlags bereit:

Rauchen in Gaststätten ist grundsätzlich verboten. Abweichend von Satz 1 kann ein Raum oder eine Kabine ausschließlich zum Rauchen (keine Einnahme von Speisen und Getränken) bereitgestellt werden, wenn Raum und Kabine so beschaffen sind, dass kein Tabakrauch herausdringen kann.

Ministerialdirektorin Karolina Gernbauer (von 1999 bis 2005 persönliche Referentin des damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber), die zu dem Gespräch eingeladen hatte, führte jedoch an, dass sie sich an die Vorgaben der Politik zu halten habe, und das heißt an die der CSU/FDP-Koalition.

Ende Januar 2009 erhielt die NIM Gelegenheit, bis 2. Februar zu dem inzwischen vom Ministerium erarbeiteten Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Auf fünf Seiten legte die NIM im Eilverfahren dar, was sie von dem Gesetzentwurf im Grundsätzlichen und im Detail hält. Das Urteil fiel vernichtend aus. Hier ein Auszug aus der Stellungnahme:

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG)" vom 20.01.2009 stellt eine Karikatur des bisher geltenden Gesetzes dar. Von Stringenz im Sinne eines Schutzes oder einer Förderung der Gesundheit ist nichts, aber auch rein gar nichts zu bemerken. Mit falschen Prämissen und Behauptungen wird versucht zu kaschieren, dass das Gesundheitsschutzgesetz (GSG) zu einem Giftverbreitungsgesetz (GVG) mutieren soll. Von Gesetzesänderungen wird eine Verbesserung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor erheblichen Gesundheitsgefahren erwartet und keine Verschlechterung.

"Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zählt zu den überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern", führte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 30. Juli 2008 aus und folgert: "Auf der Grundlage der ihm zuzubilligenden Spielräume wäre der Gesetzgeber nicht gehindert, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen."

Von dieser Lösung ist das GSG mit der vorgeschlagenen Änderung meilenweit entfernt. Statt die Möglichkeit zu ergreifen, mit einer stringenten Regelung Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Erfolg zu verbinden, fördert die Bayerische Staatsregierung die Zahl der  Erkrankungen und Sterbefälle durch Passivrauchen und den Niedergang des Gaststättengewerbes. Statt die einmalig positive Umsatzentwicklung im Jahr 2008 als Fingerzeig für die Richtung zu erkennen, die die Gesetzgebung nehmen muss, richtet sie ihre legislativen Aktivitäten an fehl- und interessengeleiteten Interpretationen der Wahlergebnisse vom 28. September 2008 aus in der Erwartung, dass die Bürgerinnen und Bürger künftig ihr Kreuz an der "richtigen" Stelle machen.

Doch die Parteien der Regierungskoalition täuschen sich: Rund 70 Prozent der Wählerinnen und Wähler in Bayern sind den Meinungsforschern zufolge gegen eine Verschlechterung des Nichtraucherschutzes und die meisten von ihnen für den vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß eingestuften Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen. Bei den nächsten Wahlen werden sie sich an den Wortbruch der CSU erinnern, schriftlich fixiert in der Pressemitteilung Nr. 286/08 vom 12.08.2008 des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom selben Tag. Darin der – damalige Gesundheitsminister Otmar Bernhard: "Bayerisches Gesundheitsschutzgesetz bestätigt – kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf". Die Pressemitteilung liest sich wie eine Karikatur des vorliegenden Gesetzentwurfs.

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Dritter Münchner Jugendgesundheitstag

Die NIM beteiligt sich am 15. Mai 2009 (Freitag) mit einem Informationsstand am 3. Münchner Jugendgesundheitstag im Rahmen des Gesundheitsförderprogrammes Fit & Gut drauf! in der Ludwig-Thoma-Realschule, Fehwiesenstr. 118, zwischen 8 und 14 Uhr. Wer macht mit? → Tel: 089/3171212.

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Grünwald Freitagscomedy – "Aufkleber"

Der Komiker und Kabarettist Günter Grünwald hat in der Grünwald Freitagscomedy im Februar und März eindeutig gegen die geplante Gesetzesänderung Stellung genommen:
Wenn ich mich recht erinnere, dann hat doch die CSU nach der letzten Wahl gesagt, dass das rigorose Nichtraucherschutzgesetz die bayrischen Raucher sehr erzürnt hatte. Deshalb soll dieses Gesetz einen großen Anteil an der "Bockfotzn" gehabt haben, die der CSU vom Wähler verpasst wurde, und deshalb soll das Gesetz jetzt gelockert werden.
Ich kenne mich mit Statistiken ja nicht so aus, aber gibt es nicht viel mehr Nichtraucher als Raucher? Und kann es nicht sein, dass jetzt die Nichtraucher ziemlich erzürnt sind? Möglich wäre es doch, oder?
Und damit sich alle Nichtraucher bei der nächsten Wahl daran erinnern, wem sie es verdanken, dass der Lungenkrebs wieder in greifbare Nähe rückt, haben wir diesen Aufkleber entworfen, den sie kostenlos bei uns bestellen können:
Bayerisches Fernsehen

Danke.jpgGrünwald Freitagscomedy – "Aufkleber"
Rivastraße 1
85774 Unterföhring

(Bitte ein mit 55 Cent frankiertes und adressiertes Kuvert beilegen.)



Vereinstreffen

Jeden 2. Mittwoch im Monat ab 19 UhrLokal.jpg

im

Restaurant Bella Rosa

Berg-am-Laim-Straße 74a
81671 München

Haltestelle Ampfingerstraße der Buslinie 144
und der Straßenbahnlinie 19
(zwei Stationen vom Ostbahnhof)
Parken in der Nähe möglich!

Wenn Sie rauchfrei essen, trinken und sich unterhalten wollen,
kommen Sie doch einfach einmal vorbei!

Nächste Termine im Restaurant Bella Rosa :

08.04., 13.05., 10.06., 08.07.2009

Im August kein Vereinstreffen!

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Ein wahres Trauerspiel

Die geplante Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes strotzt nur so von Widersprüchlichkeiten: Minderjährigen ist es verboten, den Raucherraum einer Gaststätte und eine reine Raucher-Gaststätte zu betreten. Für Festzelte und Festhallen gibt es dagegen keine Beschränkungen. Dort können Kinder und Jugendliche voller Inbrunst das hochgiftige Schadstoffgemisch Tabakrauch einatmen. Aber auch erwachsene Funktionsträger zum Beispiel von der Freiwilligen Feuerwehr oder vom Gesangsverein werden gezwungen, sich in verqualmte "Räumlichkeiten" zu begeben, wenn sie ihre ehren- und hauptamtliche Funktion ausüben. Und wer sich in unserem demokratischen Staat politisch engagieren will, muss wie in der Vergangenheit "nikotinresistent" sein, wenn er in der Öffentlichkeit um die Stimmen der Wähler ringen will.

Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle nennt die Pläne des bayerischen Gesundheitsministers Markus Söder, den Begriff "getränkegeprägt" über die Speisekarte zu klären (wo es nur einfache kalte oder warme Speisen gibt, darf geraucht werden), "Trickserei und Etikettenschwindel". Das Gesetz sei nicht zu vollziehen. Seine Kontrolleure hätten keine Anhaltspunkte dafür, was ein einfaches Gericht sei und was nicht. Nicht zu kontrollieren sei ebenso die von der FDP favorisierte Getränkeumsatz-Lösung. Seine Mitarbeiter müssten dann durch die Lokale ziehen und sich Wareneingangsbücher, Bilanzen und Steuerunterlagen zeigen lassen. In Blume-Beyerles Augen ist das "noch skurriler" als die Speisenregelung.

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Bericht über die Mitgliederversammlung

am 11. März 2009 im Restaurant Bella Rosa

1. Protokoll
 
Der Vorsitzende, Herr Ernst-Günther Krause, begrüßte um 20:05 Uhr im Namen des Vorstands 12 Mitglieder und 3 Gäste zur 32. ordentlichen Mitgliederversammlung der Nichtraucher-Initiative München e.V., die kurzfristig wegen des Wechsels des Eigentümers/Pächters des Restaurants Padova und Umbauten in das Restaurant Bella Rosa verlegt werden musste.

Nach Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit trug Herr Krause für den Vorstand den Rechenschaftsbericht für das Geschäftsjahr 2008 vor und erläuterte den allen Anwesenden vorliegenden Bericht über die Einnahmen und Ausgaben. Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, Herr Udo Hattwig und Herr Dr. Hans-Joachim Willerding, ergänzten den Rechenschaftsbericht dabei mit weiteren Informationen über die reichlichen Aktivitäten des Vorstands im Geschäftsjahr 2008.

Frau Lieselotte Nachreiner und Frau Elwine Reisinger bestätigten dem Vorstand die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsführung, deren Prüfung sie am 14. Januar 2009 vorgenommen hatten. Dem Antrag auf Entlastung stimmten alle Anwesenden bei Enthaltung der Vorstandsmitglieder zu.

Bei der anschließenden Strategiediskussion ging es hauptsächlich um die Fragen, wie die Verschlechterungen beim Nichtraucherschutz verhindert werden können und welche Wege zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes beschritten werden müssen. Es herrschte Einigkeit darüber, dass beim Kampf um eine rauchfreie Gesellschaft nicht nachgelassen werden dürfe und die NIM in den nächsten Monaten alles in ihren Kräften Stehende tun muss, um die Verschlechterung des Nichtraucherschutzes in Bayern zu verhindern.

Die Anwesenden sprachen sich dafür aus, die Vereinstreffen künftig im Restaurant Bella Rosa abzuhalten.

Die Mitgliederversammlung endete um 21:40 Uhr.   

Ernst-Günther Krause
 
2. Rechenschaftsbericht
 
Das letzte Geschäftsjahr war anfangs von der Umsetzung des Gesundheitsschutzgesetzes geprägt. Die Ausnahme vom Rauchverbot für "öffentlich zugängliche Gaststätten" und die damit verbundenen Probleme der Kontrolle und Wettbewerbsverzerrung sowie der unzureichende Schutz der Beschäftigten des Gaststättengewerbes veranlassten die NIM zu einer Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wurde am 27. August 2008 abgelehnt. Das Hauptsacheverfahren läuft weiterhin. Inwieweit sich eine eventuelle Gesetzesänderung auf das Verfahren auswirkt, ist schwer abzuschätzen.

Im Dezember informierte die NIM alle Landtagsabgeordneten über die tatsächliche Umsatzentwicklung im Gaststättengewerbe und wird dies auch weiterhin tun. In mehr als zehn Fällen zeigte die NIM Verstöße gegen das Gesundheitsschutzgesetz den zuständigen Behörden an.

Im Januar 2009 schrieb die NIM 4 175 Gaststätten in den 27 größten Städten Bayerns an und informierte sie über die tatsächliche Umsatzentwicklung und verschiedene Argumente für eine rauchfreie Gastronomie.

Einer von Passivrauchen geplagten Münchnerin in Wohnungsnot konnte die NIM durch Druck auf die Behörden kurz vor Weihnachten zu einer rauchfreien Wohnung verhelfen.

Ohne Zweifel haben auch die Stimmen von NIM-Mitgliedern dazu beigetragen, dass zu den im Mai gewählten Stadträten auch drei mit starkem Engagement für Nichtraucherschutz gehören.

Die Aktivitäten der NIM fanden 2008 ein sehr großes Medienecho. Nahezu alle Zeitungen und Fernsehsender berichteten mehrmals vor allem über die Popularklage. Im Laufe des Jahres nahmen die Vorstandsmitglieder an mehreren Diskussionssendungen im Bayerischen Rundfunk und Fernsehen mit zum Teil sehr prominenten Personen teil. Die NIM war aber auch in Kurzbeiträgen bundesweiter Privatsender vertreten.
Im Laufe des Geschäftsjahres wurden über 5 200 Sendungen per Post oder DPD und mehrere hundert per E-Mail versandt.

Mit 56 Teilnehmern war die Herbstreise der NIM wieder einmal ausgebucht. Der Überschuss kommt wieder dem ideellen Aufgabenbereich zugute. Die nächste Herbstreise führt nach Ötz im Ötztal.

Die Zahl der Mitglieder stieg von 783 auf 799, davon 491 männlich, 307 weiblich und 1 Verein. 51 Austritten (häufig mit dem erreichten Nichtraucherschutz begründet) standen 67 Eintritte gegenüber. Einen größeren Mitgliederschub brachten die Popularklage und die Erkenntnis, dass das bayerische Gesundheitsschutzgesetz erhebliche Mängel aufweist, zu deren Beseitigung die NIM beitragen kann.

Der Vorstand sagt allen Mitgliedern für ihre Beiträge zur Erreichung der Vereinsziele herzlichen Dank!

Ernst-Günther Krause

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Bericht über die Finanzbewegungen

Kassenbericht.jpg 

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Rauchfreie Freizeitgestaltung

An dieser Stelle veröffentlicht die Nichtraucher-Initiative München rauchfreie Freizeitveranstaltungen, die ihr bekannt werden. Näheres ist beim jeweils angegebenen Ansprechpartner zu erfahren.

Zu den Aufgaben der NIM gehört gemäß Satzung auch die Förderung vereinsunabhängiger rauchfreier Freizeitgestaltung. Angesichts der Lücken im bayerischen Gesundheitsschutzgesetz hat diese Aufgabe nichts von ihrer Bedeutung verloren. 

Ort Datum Zeit Ort bzw. Gipfel/hm3)         
Ansprechpartner   
Bergwandern/
Bergsteigen
Sa. 04.04.09
Sa. 18.04.09
Sa. 02.05.09
Sa. 16.05.09
So. 31.05.09
Sa. 13.06.09
Sa. 27.06.09
Sa. 11.07.09
Sa./So.
25.07./26.07
Sa./So.
01.08./08.08.
08:00
07:00
07:00
07:00
07:00
07:00
07:00
07:00

10:00

07:00
Hörnle/700
Leonhardstein/650
Roß-/Buchstein
Hochmiessing/1000
Kompar/1000
Geierköpfle/1100
Stanser Joch/1150
Hochgern/1150

Zugspitze/Höllenklamm

Grächen/Schweiz
Günther K.
(0 89) 3 17 12 12
Reisen 09.10.-
11.10.08
15:00 Herbstreise der NIM nach
Ötz
(Tirol)
 NIM
(0 89) 3 17 12 12
Tanzen4) Fr und So 20:30 -
24:00
Tanzschule Klaus
Sennebogen, Karlstr. 44
Tanzschule
(0 89) 55 58 00
Skat jeden Do.
19:30 Wienerwald-Restaurant
Berner Str. 4
Gotthard O.
(0 89) 89 42 77 66
Offene
Musikbühne 
jeden 2. u. 4.
Fr. im Monat
20:00 -
24:00
Café Wildwuchs Werk-
haus, Leonrodstr. 19
Franz W.
(0 89) 47 98 22
Theater
(bayerische
Theaterstücke)


Fr./Sa.
03./04.04.09
Sommerpause
bis einschl.
September
20:00 Gasthaus Brückenwirt ,
An der Grünwalder-Brücke 1
Höllriegelskreuth
Sonja B.
(0 89) 95 92 80 10
   http://www.volkstheater-lampenfieber.de/
Fr/Sa
03./04.09
17./18.09
25.04.09
Sommerpause
20:00 Gasthaus zur Post, Perlach
Pfanzeltplatz 12
Irmgard H.
(0 89) 43 57 74 35
(mo.-fr.09 -18:00)
  http://www.echtboarisch.de/
Vereinstreffen
der NIM
2)


jeden 2. Mi.
im Monat
08.04.09
13.05.09
10.06.09
08.07.09
19:00 Restaurant Bella Rosa,
Berg-am-Laim-Str. 74a 


NIM
(0 89) 3 17 12 12
1) Anmeldung erforderlich
3) hm = Höhenunterschied in Meter
2) ausgenommen August
4) Wegen möglicher Ausnahmen bitte vorher anrufen!


Organisieren Sie doch auch einmal einen "Termin" für Ihr Hobby, z.B. Radfahren, Jogging, Skilanglauf, Schach, Singen, Musizieren, Theater-/Kinobesuch, Fotografieren usw.!

Die NIM unterstützt Sie! Geben Sie sich einen Ruck, rufen Sie an: (0 89) 3 17 12 12.

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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 02 April 2009 )
 
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