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Übergabe der Unterschriften zur Popularklage Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Udo Hattwig   
Dienstag, 03 Juni 2008

Bayernweite Unterstützung für Popularklage gegen Raucherclubs

PopularklageUebergabe02_250.jpgIn allen Regionen Bayerns findet die Popularklage der Nichtraucher-Initiative München e.V. (NIM) und des Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit e.V., Landesverband Bayern, gegen das seit 1. Januar geltende Gesundheitsschutzgesetz breite Unterstützung. Fast zweitausend Bürgerinnen und Bürger erklärten bisher ihre Unterstützung per Post oder per Fax. Die bis zum Welt-Nichtrauchertag am 31. Mai eingegangenen Erklärungen übergab die NIM heute dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVGH).

"Die Raucherclubs müssen verschwinden", fordert Ernst-Günther Krause, Vorsitzender der NIM. Vize Udo Hattwig ist empört: "Es kann doch nicht Sinn eines Gesundheitsschutzesgesetzes sein, ausgerechnet diejenigen vom Schutz auszunehmen, die am stärksten mit hochgiftigen Schadstoffen belastet werden." Er wirft der bayerischen Staatsregierung vor, von Anfang an auf Raucherclubs gesetzt zu haben.

Der BayVGH soll die Ausnahme vom Rauchverbot für Gaststätten, die nicht öffentlich zugänglich sind, für verfassungswidrig erklären, "denn das Recht auf Schutz vor dem gesundheitsschädlichen Tabakrauch könne nicht einfach für eine bestimmte Berufsgruppe aufgehoben werden", erklärt Ernst-Günther Krause. "Ich fühle mich dadurch wie ein Aussätziger", habe ihm Anfang Februar ein Kellner in einem Telefongespräch wortwörtlich gesagt.

Wegen der flächendeckenden Raucherclubs sei die Situation inzwischen viel schlechter als in anderen Bundesländern, die Raucher-Räume in Mehr-Raum-Gaststätten zuließen. Krause führt an, dass die Verfassungsgerichtshöfe in Rheinland-Pfalz und Sachsen das Rauchverbot nur für inhabergeführte Gaststätten ohne Beschäftigte bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren aufgehoben und damit dem Schutz der Beschäftigten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen eingeräumt hätten.

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Udo Hattwig und Ernst-Günther Krause vor der Übergabe der Unterschriftenlisten

"Dabei wirken die Nichtraucherschutzgesetze wie ein Konjunkturprogramm für das Gaststättengewerbe", unterstreicht Krause mit den neuesten Daten des Statistischen Bundesamtes. Der seit über einem Jahrzehnt andauernde starke Umsatzrückgang beim Gaststättengewerbe sei zwar noch nicht gestoppt, er habe sich jedoch im ersten Quartal 2008 deutlich verlangsamt. "Mit 1,4 Prozent fällt er deutlich geringer aus als im Vorjahresquartal (–3,3 Prozent) und im Durchschnitt des ersten Quartals der Jahre 2004 bis 2007 (–4,1 Prozent)."

Näheres dazu unter gibt es hier!

Die Popularklage gibt es nur in Bayern. Artikel 98 der Bayerischen Verfassung ermöglicht es allen Bürgern in Deutschland, ja sogar in der ganzen Welt, den Bayerischen Verfassungsgerichtshof aufzufordern, Gesetze, Rechtsvorschriften oder Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Dies muss allerdings im Einzelnen begründet werden.

Udo Hattwig

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 03 Juni 2008 )
 
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