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Popularklage für saubere Luft in Bayerns Gaststätten Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Ernst-Günther Krause   
Donnerstag, 03 April 2008
Die Nichtraucher-Initiative München e.V. (NIM) und der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V., Landesverband Bayern, reichen heute eine Popularklage gegen das Gesundheitsschutzgesetz ein. "Mit der Klage wollen wir erreichen, dass die Ausnahme vom Rauchverbot für Gaststätten, die nicht öffentlich zugänglich sind, für verfassungswidrig erklärt wird", erläutert Ernst-Günther Krause, Vorsitzender der NIM. Das Recht auf Schutz vor dem gesundheitsschädlichen Tabakrauch könne nicht einfach für eine bestimmte Berufsgruppe aufgehoben werden. "Ich fühle mich dadurch wie ein Aussätziger", habe ihm Anfang Februar ein Kellner in einem Telefongespräch wortwörtlich gesagt.

Die Klageschrift beinhaltet auch einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung. "Wegen der zahlreichen Raucherclubs ist die Situation inzwischen schlechter als in anderen Bundesländern, die Raucher-Räume in Mehr-Raum-Gaststätten zulassen", erklärt Rechtsanwalt Helmut Krause. In Bayern werde vor allem in Ein-Raum-Gaststätten geraucht und Mehr-Raum-Gaststätten würden zunehmend einen oder mehrere Räume ständig für "geschlossene Gesellschaften" mit Raucherlaubnis offen halten. "Damit wird das Gesundheitsschutzgesetz vollends ausgehebelt", folgert der Rechtsanwalt. Er weist darauf hin, dass die Verfassungsgerichtshöfe in Rheinland-Pfalz und Sachsen das Rauchverbot nur für Gaststätten ohne angestellte Kellnerinnen und Kellner bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren aufgehoben haben. Die Richter hätten damit entschieden, "dass der Schutz der Beschäftigten Vorrang hat und Ein-Raum-Gaststätten mit Personal eine eventuelle Existenzgefährdung hinnehmen müssen".

Auch Betreiber rauchfreier Gaststätten in Bayern wollen sich der Popularklage anschließen, weil sie durch die Raucherclubs schwere Umsatzeinbußen erleiden. Ihre früheren rauchenden Gäste sagen ihnen Adieu und wandern zur Konkurrenz, wo sie rauchen können. Folgende Gastwirte haben bereits angekündigt, sich der Popularklage anzuschließen:

•    Hannelore Wutzdorff-Brunner, Rockkneipe "Hannes Chaos" in 94315 Straubing
•    Gerd Hendel, Cafe Bistro Atelier in 96050 Bamberg
•    Gottfried Kermer, Gasthof Zur musikalischen Einkehr in 93133 Burglengenfeld
•    Hubert Hirschbichler, Gasthof Hirschbichler in 83334 Inzell

Auch Beschäftigte in Gaststätten werden sich an Popularklage beteiligen, allerdings nicht öffentlich, weil sie befürchten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Sie setzen auf eine positive Entscheidung des Verfassungsgerichts und wollen sich Ärger ersparen.

Die Popularklage gibt es nur in Bayern. Artikel 98 der Bayerischen Verfassung ermöglicht es allen Bürgern in Deutschland, ja sogar in der ganzen Welt, den Bayerischen Verfassungsgerichtshof aufzufordern, Gesetze, Rechtsvorschriften oder Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Dies muss allerdings im Einzelnen begründet werden.

Für alle Bürger, die sich der Popularklage anschließen wollen, stellt die NIM auf der Webseite www.popularklage.de ein Formular zum Ausdrucken bereit. Die NIM sammelt die Erklärungen und
übergibt sie an einem Symboltag, dem Welt-Nichtrauchertag am 31. Mai 2008, dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Ernst-Günther Krause
Vorsitzender Zitierbare Äußerungen rund um das Thema:

Dr. Roland Guttenberger (Sprecher des Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit, Lan-desverband Bayern): Allein in Bayern sterben jährlich mindestens 500 Bürger an den Folgen des Passivrauchens, zehntausende werden krank und arbeitsunfähig – und das nur, weil der Staat seine Bürger ungeschützt lässt.

Dr. Roland Guttenberger: Genauso wie für das Bier brauchen wir ein bayerisches Reinheitsgebot für die Luft in der Gaststätte.

Ernst-Günther Krause: Das Tohuwabohu um die gesetzliche Regelung des Schutzes vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens ist ein Trauerspiel der Politik. Der Bund lehnt ab, weil er zu feige ist, seine Kompetenzen beim Arbeitsschutz zu nutzen und rauchfreie Verhältnisse zu schaffen. Er reicht den – vermeintlichen – Schwarzen Peter weiter an die Bundesländer, die sich weder auf einen gemeinsamen Termin des Inkrafttretens noch auf gleiche Regelungen einigen können. Die Folge: ein Flickenteppich mit undurchdachten Regelungen. Nun müssen wieder einmal die Verfassungsgerichte entscheiden.

Ernst-Günther Krause
: Aus dem Dilemma mit "Ihrem" Gesundheitsschutzgesetz kommt die CSU nur, wenn sie auf SPD und GRÜNE zugeht und den Nichtraucherschutz mit ihnen gemeinsam regelt.

Ernst-Günther Krause: Wenn ein Glas Bier nur ein Zehntel der Krebsgifte enthielte, die ein Kellner in einer Raucher-Kneipe mit einem Atemzug aufnimmt, müsste das Bier gemäß Lebensmittelrecht weggeschüttet werden. Vergiftetes Bier schmeckt abscheulich, vergiftete Luft ebenso.

Ernst-Günther Krause: Bisher haben sich bei der NIM mehrere Kellnerinnen und Kellner telefonisch darüber beschwert, dass ihr Chef aus der Gaststätte einen Raucherclub gemacht hat und sie nun wieder passivrauchen müssten. Allerdings war niemand bereit, dagegen gerichtlich vorzugehen. In einem Fall hat die NIM die Verständigung der Ordnungsbehörde (Kreisverwaltungsreferat München) übernommen – selbstverständlich ohne den Namen der Bedienung preiszugeben.

Helmut P. Krause: Die Argumente der Befürworter der Umwidmung von Gaststätten in "Raucherclubs" sind scheinheilig, naiv, zynisch und "theoretisch".

Helmut P. Krause: Angesichts der "flächendeckenden" Umgehung der Nichtraucher- Schutzbestimmungen des Gesundheitsschutzgesetzes würde sich die bayerische Staatsregierung bei einer Beibehaltung des jetzigen Zustands lächerlich machen.

Helmut P. Krause
: Ich habe überhaupt nichts gegen Raucher und Raucherinnen. Das Einzige, was mich stört, ist, dass Tabakrauch hochgiftig ist und stinkt.
Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 03 April 2008 )
 
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