Home arrow Presse arrow Pressemitteilungen 2008 arrow Popularklage soll Raucherclubs stoppen
Menu
Home
News
Presse
Über uns
Zeitschrift NIM-Kurier
Infomaterial
Freizeitgestaltung
Sitemap
Impressum
Links
Suchen
Popularklage soll Raucherclubs stoppen Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Udo Hattwig   
Montag, 10 März 2008

Die Nichtraucher-Initiative München e.V. (NIM) und der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V., Landesverband Bayern, werden im April eine Popularklage gegen das Gesundheitsschutzgesetz einreichen. "Mit der Klage wollen wir erreichen, dass die Ausnahme vom Rauchverbot für Gaststätten, die nicht öffentlich zugänglich sind, für verfassungswidrig erklärt wird", erklärt Ernst-Günther Krause, Vorsitzender der NIM.

Die in Artikel 98 der Bayerischen Verfassung enthaltene so genannte Popularklage ermöglicht jedem Bürger in Bayern, gegen Gesetze, Rechtsvorschriften oder Verordnungen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VGH) zu klagen, ohne selbst betroffen zu sein. "Das Gesundheitsschutzgesetz betrifft jedoch alle Bürger. Die einen, weil sie nicht mehr an jedem Ort rauchen können, und die anderen, weil sie nunmehr den Schutz vor dem hochgiftigen Schadstoffgemisch Tabakrauch in Anspruch nehmen können", stellt Roland Guttenberger, der Landesvorsitzende des Ärztlichen Arbeitskreises, fest. Als Arzt kennt der Leiter der Abteilung und Praxis für Strahlentherapie am Klinikum Fürth die schlimmen Folgen des Rauchens und Passivrauchens aus erster Hand.

Völlig ungeschützt seien die Beschäftigten in Gaststätten, die in Räumen mit geschlossenen Gesellschaften bedienen müssen. "Die Ausnahme vom Recht auf Schutz vor dem gesundheitsschädlichen Passivrauchen ist eindeutig verfassungswidrig", folgern die Kläger, denn der Verfassungsartikel 166 stellt die Arbeit unter dem besonderen Schutz des Staates. Und ihr Anwalt Helmut Krause (nicht verwandt und nicht verschwägert mit dem NIM-Vorsitzenden) pflichtet bei: "Ein Gesetz, das in Gaststätten beschäftigte Arbeitnehmer zwingt, sich einer Tabakrauchexposition auszusetzen, wenn sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren wollen, widerspricht der Verfassung".

"Ausbeutung, die gesundheitliche Schäden nach sich zieht, ist als Körperverletzung strafbar", heißt es in Artikel 167 der Bayerischen Verfassung. Und Ernst-Günther Krause weist darauf hin, dass die Bayerische Staatsregierung ihren Gesetzentwurf selbst damit begründet habe, dass regelmäßiges Passivrauchen mit erheblichen Gefahren für die Gesundheit verbunden sei. "Neuere Studien belegen, dass Beschäftigte der Gastronomie aufgrund der Tabakrauchbelastung in besonderem Maße gesundheitliche Schäden erleiden", erklärt Krebsexperte Roland Guttenberger. Das gelte sowohl für die Nichtraucher als auch für die Raucher unter den Beschäftigten. "Letztere sind nicht nur Aktivraucher, sondern zusätzlich auch Passivraucher".

Die Ausnahme vom Rauchverbot für nicht öffentlich zugängliche Gaststätten habe zur Gründung von Raucherclubs und zu einer gebietsweise flächendeckenden Umgehung des Gesundheitsschutzgesetzes geführt. "Damit werden immer mehr Arbeitnehmer zum Passivrauchen gezwungen, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wollen", erläutert Klagevertreter Helmut Krause. Je mehr Raucherclubs es gebe, desto geringer sei die Chance des Bedienungspersonals auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat in seiner Entscheidung vom 11. Februar 2008 im Verfahren der Einstweiligen Verfügung dem Schutz der Beschäftigten einen höheren Rang eingeräumt als den wirtschaftlichen Interessen eines Ein-Raum-Gastwirtes. NIM Vorsitzender Ernst-Günther Krause ist sich deshalb sicher, "dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Ausnahme vom Schutz vor dem Passivrauchen für Beschäftigte öffentlich zugänglicher Gaststätten für verfassungswidrig erklärt".

Die Idee zur Popularklage habe schon im Vorfeld breite Unterstützung bei den Vereinsmitgliedern gefunden, berichtet Ernst-Günther Krause. Er rechnet damit, dass die Klageschrift spätestens Ende März fertig ist. "Wir stellen sie dann unter www.popularklage.de ins Netz und bieten allen Bürgern die Möglichkeit, sich der Klage anzuschließen." Er ist sicher, dass sich darunter auch Beschäftigte des Gaststättengewerbes befinden werden, insbesondere solche, die befürchten müssen, bei einer Ausweitung der Raucherclubs unter zwei Übeln wählen zu müssen: zu kündigen oder sich schädigen zu lassen.

Ernst-Günther Krause
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 19 März 2008 )
 
< zurück