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Beschluss des Kabinetts zum Nichtraucherschutz Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Udo Hattwig   
Samstag, 24 März 2007

Bayern handelt als erstes Land mit konsequentem Nichtraucherschutz / Stoiber: „In öffentlichen Gebäuden und Gasthäusern wird nicht mehr geraucht / Verantwortung für den Schutz vor dem Passivrauchen kann nicht den Wirten zugeschoben werden“ / Schnappauf: „Quantensprung für den Gesundheitsschutz

Mit der heutigen Entscheidung des Kabinetts für ein „Bayerisches Gesetz zum Schutz der Gesundheit“ handelt Bayern als erstes Land für einen weitgehenden Nichtraucherschutz. Stoiber: „In Bayern gilt künftig der Grundsatz: In öffentlichen Gebäuden und in allen Gasthäusern wird nicht geraucht, weil dort die Gesundheit der Bürger und der Gäste geschützt werden muss.

Strenge Ausnahmen zugunsten der Raucher gelten dort, wo es einen abgetrennten Nebenraum gibt. Was wir allerdings nicht machen ist eine Lösung, die den Wirten die Verantwortung für den Nichtraucherschutz zuschiebt. Das lehnen wir im Sinne eines effektiven Gesundheitsschutzes ab. Die Politik kann sich hier nicht vor der Entscheidung drücken. Eine klare und konsequente Regelung ist für mich auch deshalb wichtig, weil der Gesundheitsschutz vor dem Passivrauchen leicht und mit wenig Bürokratie vollziehbar sein muss.“

Im Einzelnen hat das „Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit“ folgende Eckpunkte:

1. Ein Rauchverbot gilt künftig in Bayern in allen öffentlichen Gebäuden, in den Behörden, in Krankenhäusern und in Alten- oder Pflegeheimen.

2. Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Museen, Theater oder Sporthallen und Konzertsäle sind künftig in Bayern rauchfrei.

3. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem schädlichen Passivrauch hat in Bayern höchste Priorität. Deshalb gilt künftig in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Bayern, also in allen Schulen, Kindergärten oder Kinderkrippen ein absolutes Rauchverbot – und zwar auf dem kompletten Gelände. Hier werden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auch keine gesonderten Raucherräume zugelassen.

4. In der gesamten Gastronomie und in allen Gaststätten in Bayern gilt künftig ein Rauchverbot. Viele andere Länder in Europa zeigen, dass sich mit einer ausgewogenen Regelung für den Gesundheitsschutz die Umsätze in Restaurants, Kneipen und Diskotheken weiterhin stabil entwickeln. Der Blick auf Europa zeigt, dass Deutschland bei diesem für die Gesundheit wichtigen Thema ohnehin in der Zwischenzeit eher Nachzügler als Vorreiter ist.

5. Es geht in Bayern um die Gesundheit der Bürger und nicht um eine Gängelung von Rauchern. Deshalb bekommen alle Verantwortlichen für Gebäude mit einem Rauchverbot, also alle Gastwirte genauso wie alle Behördenleiter die Möglichkeit, das Rauchen in einem Nebenraum zu gestatten.

6. Ausnahmen vom Rauchverbot gelten in Bier- und Festzelten, die nur vorübergehend aufgestellt werden. Stoiber: „Ich kann mir allerdings sehr gut vorstellen, dass die gesellschaftliche Entwicklung vielleicht schon in einigen Jahren dahin geht, auch Festzelte rauchfrei zu machen. Ich habe schon gehört, dass die ersten Festwirte für die kommende Bierzeltsaison angekündigt haben, dass ihre Festzelte rauchfrei werden.“

Bayern hat frühzeitig die politischen Weichen für einen konsequenten Gesundheitsschutz gestellt. Das „Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit“ wurde bereits mit der Mehrheitsfraktion im Landtag intensiv diskutiert und vorbesprochen. Der Fraktionsvorstand und die Gesamtfraktion haben die Konzeption konstruktiv und positiv begleitet. Bayern sieht in dem Gesetzentwurf ein sehr maßvolles Instrumentarium bei Verstößen gegen das Rauchverbot vor mit dem allgemeinen Katalog der Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten, die bei fünf Euro beginnen. Stoiber: „Ich bin auch überzeugt, dass die Strafen bei Verstößen gegen den Nichtraucherschutz keine besondere Rolle spielen werden. Denn der Nichtraucherschutz wird sich im gesellschaftlichen Miteinander in der Praxis ohne große Probleme durchsetzen.“

Bayern hält sich mit diesem Gesetz sehr eng an die Einigung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern vom Februar dieses Jahres und an die grundsätzliche Verständigung der Ministerpräsidenten am gestrigen Tag. Stoiber: „Ich möchte hier auch sehr deutlich machen, dass wir einen Weg wie manche andere Länder, die es im Prinzip ins Belieben der Gastwirte oder der Inhaber des Hausrechts stellen wollen, ob in ihren Räumen geraucht wird oder nicht, für Bayern ablehnen. Wir wollen eine konsequente Regelung, die dem Gesundheitsschutz der Passivraucher gerecht wird. Ich halte manche Bedenken, die heute noch gegen den Nichtraucherschutz in öffentlichen Räumen geltend gemacht werden, für nicht überzeugend und nicht zukunftsgerichtet. Wenn wir uns umschauen in Europa, bei unseren Nachbarn, die auch einen klaren und konsequenten Nichtraucherschutz eingeführt haben, dann bin ich überzeugt, dass das auch bei uns funktioniert.“

Nach den Worten von Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber ist die Zeit für einen effektiven Nichtraucherschutz auch reif. Stoiber: „Jahrelang wurde in Deutschland leidenschaftlich diskutiert über das Verhältnis von Freiheit und dem Schutz der Passivraucher vor den Gefahren des Rauchens.

In den letzten Jahren haben sich auch in der Bevölkerung die medizinischen Erkenntnisse über die Gefahren des Passivrauchens durchgesetzt. Es kann heute von niemandem mehr die gesundheitliche Gefahr des Passivrauchens bestritten werden. Deshalb gibt es heute auch in der Bevölkerung eine ganz klare Mehrheit für einen effektiven Schutz der Passivraucher in unserem Land.“ Auch andere Länder in Europa, die lange Zeit als klassische Raucherländer galten, hätten hier in den letzten Jahren die richtigen Konsequenzen gezogen und den Nichtraucherschutz deutlich ausgebaut.

Gesundheitsminister Dr. Werner Schnappauf bezeichnete die konsequente Entscheidung des bayerischen Kabinetts als „Quantensprung für den Gesundheitsschutz“. Schnappauf: „Heute ist wirklich ein guter Tag für den Gesundheitsminister. Bayern ist Vorreiter beim Schutz vor dem gefährlichen Passivrauchen. Hunderttausend Gebäude in Bayern werden auf einen Schlag vom blauen Dunst befreit.“

 Als „besonders wichtig“ bezeichnete Schnappauf das Signal Bayerns an die Jugendlichen. Schnappauf: „Das Nichtrauchen soll für die jungen Leute bei uns in Bayern der Normalfall werden.“ Der Gesundheitsminister verwies darauf, dass die Raucher-Karriere immer früher beginnt. Die in Kneipen und Diskotheken gefundenen Konzentrationen gesundheitsschädlicher Stoffe liegen nach Angaben Schnappaufs um ein Vielfaches über denen rauchfreier Räume: So sind beispielsweise in Discos Feinstaubwerte 20-fach über den europaweit zulässigen Außenluft-Grenzwerten keine Seltenheit.

Anmerkungen:

Es ist wie bei der Pisa-Studie: Die Bayern sind die Besten unter den Schlechten! 

Auf der einen Seite müssten wir froh sein, in Bayern zu leben, auf der anderen Seite wissen wir noch nicht, wie sich die Ausnahmeregelungen in Bayern auswirken werden.

Erstens kann die Regelung mit den separaten Raucherzimmern dazu führen, die kleinen Lokalitäten stark zu benachteiligen, da die Raucher zum Teil die Lokale wechseln werden.

Zweitens kann man sich vorstellen, dass Raucherzimmer mit Bedienung dazu führen, die Tür stets aufstehen zu lassen. Wenn die Schadstoff-Wolke von der Lüftung nicht genügend abgesaugt wird, können die Rauchschwaden frei in den Gastraum gelangen.

Nachdem auch Stoiber schon offen davon spricht, dass diese Regelungen nicht allzu lange Bestand haben werden, müssen wir weiter hartnäckig am Ball bleiben.

Udo Hattwig

 

Letzte Aktualisierung ( Samstag, 24 März 2007 )
 
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