Der Bund ist zuständig für den Schutz der Nichtraucher |
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Veröffentlicht von Udo Hattwig
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Freitag, 08 Dezember 2006 |
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Helmut Siekmann bejaht die Bundeskompetenz. Nach der Neuregelung der Kompetenzvorschriften durch die erste Stufe der „Föderalismusreform” vom 28. August 2006 ist die Zuständigkeit des Bundes zum Erlass eines Gesetzes zur umfassenden Gewährleistung rauchfreier öffentlicher Räume nach Art. 72, 74 Abs. 1 Nr. 19 GG in jedem Fall gegeben. Darüber hinaus sind aber auch die Voraussetzungen einer Kompetenz nach Art. 72, 74 Abs. 1 Nr. 20 GG gegeben.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat die Ausführungen auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Zur ausführlichen Dokumentation des dkfz klick hier!
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 08 Dezember 2006 )
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