Die Organisatoren des Volksbegehrens hatten am 01. Oktober zu einer Pressekonferenz geladen (zum Bild geht es unter weiter). Die NIM hat aus diesem Anlass eine Presseerklärung veröffentlicht:
Aktuelles Volksbegehren erstes Plebiszit beim Nichtraucherschutz
Neue Rechtslage verhindert Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
Die Nichtraucher-Initiative München e.V. (NIM) und der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V., Landesverband Bayern, wollten mit ihrer Klage gegen das Gesundheitsschutzgesetz erreichen, dass die Ausnahme vom Rauchverbot für Gaststätten, die nicht öffentlich zugänglich sind, für verfassungswidrig erklärt wird. Dies ist nun nicht mehr erforderlich, weil die CSU/FDP-Mehrheit den entsprechenden Passus im Gesetz gestrichen und das Rauchen in den Gaststätten generell bis auf wenige Ausnahmen wieder zugelassen hat.
Eintragungsfrist für das Nichtraucherschutz-Volksbegehren läuft vom 19. November bis 2. Dezember
Das Bayerische Innenministerium hat die Eintragungsfrist des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz“ veröffentlicht: Vom 19. November bis 2. Dezember 2009 können sich die bayerischen Wahlberechtigten in den Rathäusern eintragen.
Ziel der Initiative ist "die Rücknahme des seit 1. August geltenden aufgeweichten Gesundheitsschutzgesetzes“. Das zuvor geltende Gesetz soll wieder eingeführt werden, allerdings ohne das Schlupfloch, das die zahlreichen Raucherclubs ermöglichte.
Bei einem ersten Bündnistreffen zur Vorbereitung des Volksbegehrens in München haben sich weitere Organisationen hinter die Initiative gestellt. Im überparteilichen Unterstützungsbündnis sind bislang SPD, Grüne, ÖDP, der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, Pro Rauchfrei e.V. und die Nichtraucherinitiative München e.V. vertreten.
Am 17.07.2009 wurde die Presse informiert, dass über 40 000 Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt und registriert wurden. Die ÖDP und die unterstützenden Organisationen haben noch einmal die Gründe und das Ziel dieses Volksbegehrens dargestellt. Anschließend wurden die Unterschriften im Innenministerium abgegeben.
Siegfried Ermer (Pro Rauchfrei), Prof. Dr. Wiebel (Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit),
Ernst-Günther Krause (Nichtraucher-Initiative München),
Urban Mangold (ÖDP-Landesgeschäftsführer), Horst Halser (ÖDP-Landesvorstandsmitglied),
Sebastian Frankenberger (Volksbegehrensbeauftragter der ÖDP-Landesgeschäftsstelle)
und (halb verdeckt) Johanna Schildbach-Halser (ÖDP-Bezirksrätin) v. l.
Wie erwartet wurde am 15. Juli 2009 das geänderte Gesundheitsschutzgesetz durchgewunken.
Viele Abgeordnete der CSU mussten ihr Gewissen zu Hause lassen und einer Regelung zustimmen, die den Gesundheitsschutz in großen Teilen beseitigt. Die Empfehlung des Landesgesundheitsrates wurden beiseitegewischt und die Entscheidungen aus parteipolitischen Erwägungen heraus getroffen.
Auf der Kippe, Landesgesundheitsrat macht Front gegen Aufweichung des Rauchverbots
Süddeutsche Zeitung vom 4./5. Juli 2009
Nun macht auch der Landesgesundheitsrat Front gegen die geplante Aufweichung des Rauchverbots in Bayern, Am Montag verabschiedet das Gremium eine Resolution, in der nicht nur die Beibehaltung des strikten Nichtraucherschutzes in allen Gaststätten, Diskotheken und öffentlichen Gebäuden verlangt wird. Der Landesgesundheitsrat fordert auch, die rechtlichen Schlupflöcher für Raucherclubs zu schließen. Damit liegt er ganz auf der Linie des Volksbegehrens "Leben und Leben lassen - für echten Nichtraucherschutz", mit dem die ÖDP und mehrere Nichtraucherinitiativen die Staatsregierung zwingen wollen, von ihren Lockerungsplänen abzulassen.
Kellner sind einer Studie zufolge von allen Berufsgruppen am meisten krebsgefährdet. Sie trügen das höchste Risiko etwa an Lungen- oder Leberkrebs zu erkranken, hieß es in einer am Dienstag in Helsinki veröffentlichten Studie des Nordischen Projekts zur Erforschung von berufsbedingten Krebs (NOCCA). Hier gibt es die Studie (in englisch)
Fahrlässige Körperverletzung wirft Ernst-Günther Krause, Vorsitzender der Nichtraucher-Initiative München e.V. (NIM), Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder vor.
Dieser habe die Aufsichtsbehörden aufgefordert, bei Verstößen gegen das Rauchverbot in Festzelten kein Bußgeld zu verhängen. Das bedeute in der Praxis, dass in Festzelten wieder geraucht werden dürfe. "Dadurch werden hunderttausende, wenn nicht gar Millionen Bürger – Kinder, Jugendliche und Erwachsene – dem hochgiftigen Schadstoffgemisch Tabakrauch ausgesetzt und geschädigt", begründet Krause seine Strafanzeige, die er heute bei der Staatsanwaltschaft München I eingereicht hat.