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Melden Sie Verstöße gegen das Gesundheitsschutzgesetz |
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Veröffentlicht von Udo Hattwig
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Mittwoch, 26 März 2008 |
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Wenden Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörde ihrer Stadt oder Gemeinde, wenn Ihnen Verstöße gegen das GSG bekannt werden. Informieren Sie auch die NIM von den vorgefundenen Verhältnissen
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 26 März 2008 )
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