Home
Menu
Home
Volksentscheid
Volksbegehren
News
Presse
Über uns
Zeitschrift NIM-Kurier
Infomaterial
Freizeit
Sitemap
Impressum
Links
Suchen
Begründung der Popularklage Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Udo Hattwig   
Donnerstag, 03 April 2008

Aus der Pressemitteilung vom 3. April 2008 

Die Nichtraucher-Initiative München e.V. (NIM) und der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V., Landesverband Bayern, reichen heute eine Popularklage gegen das Gesundheitsschutzgesetz ein. "Mit der Klage wollen wir erreichen, dass die Ausnahme vom Rauchverbot für Gaststätten, die nicht öffentlich zugänglich sind, für verfassungswidrig erklärt wird", erläutert Ernst-Günther Krause, Vorsitzender der NIM. Das Recht auf Schutz vor dem gesundheitsschädlichen Tabakrauch könne nicht einfach für eine bestimmte Berufsgruppe aufgehoben werden. "Ich fühle mich dadurch wie ein Aussätziger", habe ihm Anfang Februar ein Kellner in einem Telefongespräch wortwörtlich gesagt.

Die Klageschrift beinhaltet auch einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung. "Wegen der zahlreichen Raucherclubs ist die Situation inzwischen schlechter als in anderen Bundesländern, die Raucher-Räume in Mehr-Raum-Gaststätten zulassen", erklärt Rechtsanwalt Helmut Krause. In Bayern werde vor allem in Ein-Raum-Gaststätten geraucht und Mehr-Raum-Gaststätten würden zunehmend einen oder mehrere Räume ständig für "geschlossene Gesellschaften" mit Raucherlaubnis offen halten. "Damit wird das Gesundheitsschutzgesetz vollends ausgehebelt", folgert der Rechtsanwalt. Er weist darauf hin, dass die Verfassungsgerichtshöfe in Rheinland-Pfalz und Sachsen das Rauchverbot nur für Gaststätten ohne angestellte Kellnerinnen und Kellner bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren aufgehoben haben. Die Richter hätten damit entschieden, "dass der Schutz der Beschäftigten Vorrang hat und Ein-Raum-Gaststätten mit Personal eine eventuelle Existenzgefährdung hinnehmen müssen".

Auch Betreiber rauchfreier Gaststätten in Bayern wollen sich der Popularklage anschließen, weil sie durch die Raucherclubs schwere Umsatzeinbußen erleiden. Ihre früheren rauchenden Gäste sagen ihnen Adieu und wandern zur Konkurrenz, wo sie rauchen können. Folgende Gastwirte haben bereits angekündigt, sich der Popularklage anzuschließen:

•    Hannelore Wutzdorff-Brunner, Rockkneipe "Hannes Chaos" in 94315 Straubing
•    Gerd Hendel, Cafe Bistro Atelier in 96050 Bamberg
•    Gottfried Kermer, Gasthof Zur musikalischen Einkehr in 93133 Burglengenfeld
•    Hubert Hirschbichler, Gasthof Hirschbichler in 83334 Inzell

Auch Beschäftigte in Gaststätten werden sich an Popularklage beteiligen, allerdings nicht öffentlich, weil sie befürchten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Sie setzen auf eine positive Entscheidung des Verfassungsgerichts und wollen sich Ärger ersparen.

Die Popularklage gibt es nur in Bayern. Artikel 98 der Bayerischen Verfassung ermöglicht es allen Bürgern in Deutschland, ja sogar in der ganzen Welt, den Bayerischen Verfassungsgerichtshof aufzufordern, Gesetze, Rechtsvorschriften oder Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Dies muss allerdings im Einzelnen begründet werden.

Für alle Bürger, die sich der Popularklage anschließen wollen, stellt die NIM auf der Webseite www.popularklage.de ein Formular zum Ausdrucken bereit. Die NIM sammelt die Erklärungen und
übergibt sie an einem Symboltag, dem Welt-Nichtrauchertag am 31. Mai 2008, dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Ernst-Günther Krause
Vorsitzender

Wenn Sie sich der Klage anschließen wollen erfahren Sie hier alles weitere!

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 03 April 2008 )