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Beteiligen Sie sich an der Klage Drucken E-Mail
Veröffentlicht von Udo Hattwig   
Donnerstag, 03 April 2008

Die Nichtraucher-Initiative München e.V. (NIM) und der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V., Landesverband Bayern, haben am 3. April 2008 eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das Gericht soll die Ausnahmen vom Rauchverbot für nicht öffentlich zugängliche Gaststätten im Gesundheitsschutzgesetz (GSG) für verfassungswidrig erklären.

Alle Bürger in Deutschland können sich dieser Popularklage kostenlos anschließen.

Den Vordruck für den Anschluss an die Popularklage gibt es für Einzelpersonen hier:

Popularklage-Vordruck.pdf Popularklage-Vordruck-1.pdf       Popularklage-Vordruck.doc Popularklage-Vordruck-1.doc

Für jeweils fünf Personen hier:

Popularklage-Vordruck-5.pdf Popularklage-Vordruck-5.pdf       Popularklage-Vordruck-5.doc Popularklage-Vordruck-5.doc

Die PDF-Datei muss zum Ausfüllen ausgedruckt werden, die DOC-Datei kann zunächst mit einer geeigneten Software, z.B. Word, ausgefüllt und danach ausgedruckt werden.

Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck an die NIM oder
faxen Sie ihn an 089 317 40 47.

Alle persönlichen Daten auf dem Vordruck unterliegen dem Datenschutz und werden nicht veröffentlicht.


Regen Sie Ihre Bekannten sowie Kolleginnen und Kollegen an, sich der Popularklage anzuschließen!

Regen Sie Kellnerinnen und Kellner an, sich der Popularklage anzuschließen!

Regen Sie rauchfreie Gastwirte an, sich der Popularklage anzuschließen!

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 11 April 2008 )