Auf ihrer Website gibt die Stadt Nürnberg von den Vollzugshinweisen des Gesundheitsministeriums abweichende und damit gesetzesgerechte Antworten auf entscheidende Fragen zum Gesundheitsschutzgesetz:
z.B. * Wenn in meiner Gaststätte eine geschlossene Gesellschaft (z.B. Geburtstagsfeier oder Hochzeit) stattfindet, darf dann in den Räumen geraucht werden?
Nein, denn das Rauchverbot gilt nicht nur für öffentliche Gaststätten, sondern generell für alle Gaststätten.
Am 1. August 2010 ist das durch einen Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor. Die mit Wirkung zum 1. August 2009 geschaffenen Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten.
"Die vom Gesundheitsministerium herausgegebenen Vollzugshinweise zum Nichtraucherschutzgesetz des Volksbegehrens sind gesetzwidrig und damit nichtig. Minister Markus Söder zeigt sich nicht nur als schlechter Verlierer, sondern auch als Gesetzesbrecher", erklärt Ernst-Günther Krause, Vorsitzender der Nichtraucher-Initiative München e.V.
Die Münchner Wiesn-Wirte wollen qualmende Besucher bereits beim diesjährigen Oktoberfest aus den Zelten verbannen. Daher verzichten sie auf eine Ausnahmeregelung, die ihnen 2010 zur Verfügung gestanden hätte, wie Wirte-Sprecher Toni Roiderer mitteilte.
"Als die Tabakindustrie 1981 zum Schlag gegen uns ausholte, konterten wir mit einer negativen Feststellungsklage gegen Philip Morris", berichtet Krause. Der Bundesgerichtshof bestätigte dem Verein 1984 in dritter Instanz, dass er die Werbung für ein "Großes Marlboro-Poker" mit "1000 Gewinnen im Wert von 150.000 Mark" in ein "Großes Mordoro-Poker" mit den Preisen "1. Magengeschwür, 2. Herzinfarkt, 3. Lungenkrebs" verfremden darf. "Damit haben wir der Tabakindustrie die Möglichkeit genommen, Initiativen von Bürgern mit dem Schwert der Justitia zu unterbinden", erklärt der NIM-Vorsitzende nicht ohne Stolz.
Die Verantwortlichen der Kampagne „Bayern sagt Nein“ haben bisher so getan, als würde nur ein Viertel ihres Etats von der Tabakindustrie bezahlt. Der Deutschlandfunk hat nun herausgefunden, dass dies nicht stimmt.
Vom Deutschen Zigarettenverband kamen 150.000 Euro, vom Verband der Tabakgroßhändler und vom Verband der Rauchtabakindustrie jeweils 100.000 Euro, der Verband der mittelständischen Tabakunternehmen steuerte 1,7 Millionen Feuerzeuge im Wert von 100.000 Euro bei und der Zigarrenverband unterstützte den Kampf der Lobbyorganisationen gegen die rauchfreie Gastronomie mit 10.000 Euro. Die Gesamtsumme von 460.000 Euro entspricht drei Vierteln des Budgets von Bayern sagt Nein, das im März auf 615.000 Euro beziffert wurde. Noch nicht in dieser Summe enthalten ist zum Beispiel die kostenlose Betreuung der Internetseite von Bayern sagt Nein durch die Raucherzeitschrift „Fine Tobacco“.
dpa-Meldung München (dpa/lby) – Gesetzliche Bestimmungen zu Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden oder Gaststätten verstoßen nicht gegen Grundsätze der Bayerischen Verfassung. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Zum Schutz der Gesundheit vor Passivrauchen dürfe der Gesetzgeber sogar ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten aussprechen, betonten die Richter. Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit von Rauchern werde dadurch ebenso wenig verletzt wie das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Gastwirte (Az.: Vf. 1-VII-08).
Die Auseinandersetzung nimmt noch an Heftigkeit zu, je näher der 4. Juli kommt. In den Internetforen wird der Ton immer rau(c)her! Diffamierungen und wüste Beschimpfungen nehmen zu.
Wir, von der Nichtraucher-Initiative München e.V., versuchen weiter sachlich zu bleiben und bitten auch alle "JA"-Sympathisanten sich nicht provozieren zu lassen.