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Am
17. März 2003 sandte die NIM folgendes Schreiben an
Oberbürgermeister
Christian Ude:
"Ein
Mitglied teilte uns mit, dass sich ca. drei Meter neben dem
Eingang zum Kulturhaus am Hans- Seidel-Platz 1 ein
Zigarettenautomat der Ostermeier Cigaretten KG, Otto-Hahn-Str.
17, 85521 Riemer- ling, befindet.
Zunächst
stellt sich für uns die Frage, ob es überhaupt eine
Aufstellungsgenehmigung für diesen Ziga- rettenautomaten
gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der
Zigarettenautomat umgehend entfernt werden.
Sollte
es eine Genehmigung geben, dann ist festzustellen, dass die
Stadt München den Verkauf von Produkten fördert, die ab
Oktober 2003 mit folgenden allgemeinen Warnhinweisen
deklariert sein müssen: "Rauchen ist tödlich"
oder "Rauchen kann tödlich sein" oder "Rauchen
fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen
Schaden zu". Diese Warnhinweise sind abwechselnd so
zu verwenden, dass sie regelmäßig auf den Packungen
erscheinen, wobei nur einer der ersten beiden Warnhinweise zu
verwenden ist. Alle Zigarettenpackungen müssen zusätzlich
zum allgemeinen Warn- hinweis abwechselnd einen der 14 ergänzenden
Warnhinweise tragen (vgl. Anlage).
Nun
gehört das Rauchen sicher zu den "kulturellen"
Verhaltensweisen. Die Frage ist nur, ob Rauchen gut und wertvoll für den Überlebenskampf der Menschheit ist oder
ob es eher hinderlich ist. Erfreulicher- weise erkennen die
meisten Menschen und vor allem die Vernünftigen unter ihnen:
Rauchen ist eine Unkultur, weil sich die Menschen damit selbst
zerstören.
Wir
denken, schon allein aus diesem Grund darf eine kommunale
Volksvertretung den Verkauf von Selbstmordprodukten nicht auch
noch durch Automatenverkauf an einem Kulturhaus fördern."
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