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Am
21. Januar antwortete anstelle des Oberbürgermeisters der Leiter des
Stadtjugendamtes,
Dr. Hubertus Schröer, auf das Schreiben der NIM vom 18. November
2002
(vgl. NIM-Kurier Januar 2003, Seite M/7):
"Wir nehmen das in Ihrem Brief geäußerte
Anliegen, Jugendlichen Orte zu bieten, an denen sie sich ohne Belastung
durch Zigarettenrauch aufhalten können, im Sinne der Gesundheit unserer
Kinder und Jugendlichen ernst. Das Feld der offenen Kinder- und
Jugendarbeit setzt sich mit Sucht als wichtigem Thema im
Entwicklungsprozess Jugendlicher immer wieder eingehend auseinander.
Daher ist auch gerade das Rauchen als legalisiertes Suchtverhalten ein
intensiv behandeltes Thema zwischen den Trägern der Einrichtungen, den
pädagogischen Teams in den Einrichtungen und den Jugendlichen.
Aufgrund des niedrigschwelligen Arbeitsansatzes in der offenen Kinder-
und Jugendarbeit ist es jedoch Aufgabe der Teams, möglichst vielen
Jugendlichen Zugang zu den Einrichtungen zu gewähren. Das wiederum
bedeutet, dass es in der Kompetenz der Einrichtungsteams und des Trägers
liegt, im sensiblen Umgang mit ihren Zielgruppen nichtrauchenden
Jugendlichen eine möglichst nicht gesundheitsgefährdende Umgebung zu
bieten, mit rauchenden Jugendlichen aber sehr wohl ebenfalls, gerade
auch im Sinne einer Aufklärung und Umorientierung ihres gesundheitsgefährdenden
Verhalhaltens, in einen tragfähigen Kompromiss zu treten. Daher ist ein
generelles Rauchverbot in allen Einrichtungen nicht sinnvoll, so
wie es ebenfalls nicht sinnvoll ist, Jugendlichen mit anderen
Problematiken in ihren individuellen Entwicklungsprozessen die wenigen
Orte zu nehmen, die ihnen im Großstadtbezug kreative Möglichkeiten und
Neuorientierungen in ihrer Freizeitgestaltung bieten.
Wir
versichern Ihnen, unsererseits im Rahmen unseres Auftrags das Thema
Rauchen in Jugendtreffs bei Trägern und Einrichtungen weiterhin aktuell
zu halten und sind überzeugt, dass in den einzelnen Jugendfreizeitstätten
pädagogisch sinnvolle Wege gefunden werden, die jeweiligen
Jugendlicheninteressen und gesundheitlichen Bedürfnisse aufeinander
abzustimmen."
Mit
dieser Antwort gab sich die NIM nicht zufrieden. Am 30. Januar schrieb
sie dem Stadtjugendamtsleiter:
"Besten
Dank für Ihre Antwort und den Versuch, mit zum Teil sehr gewundenen
Worten über die Tatsache hinwegzureden, dass nichtrauchende Jugendliche
in Einrichtungen der Landeshauptstadt München weniger Recht auf Schutz
vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch haben als alle
nichtrauchenden Arbeitnehmer – auch die des Stadtjugendamtes – nach
InKraft-Treten des Nichtraucherschutz-Paragrafen 3a Arbeitsstättenverordnung.
Eine
"möglichst nicht gesundheitsgefährdende Umgebung zu bieten"
ist völlig unakzeptabel angesichts der Tatsache, dass es hier um die
Gesundheit von Minderjährigen geht und insbesondere um Schutzbefohlene.
Wer zulässt, dass nichtrauchende Kinder und Jugendliche in
Jugendtreffs Tabakrauch ausgesetzt werden, duldet die Misshandlung
Schutzbefohlener.
Besonders
unerträglich ist es, dass die Jugendbetreuer oft selbst rauchen und die
ihnen anvertrauten Minderjährigen vor die Alternative stellen, entweder
den Tabakrauch hinzunehmen oder den Jugendtreff zu verlassen. Ich kenne
Eltern, die ihre Kinder nicht in Jugendtreffs schicken wollen, weil
diese Orte teilweise richtige Raucherhöhlen sind.
Wir
brauchen von Ihnen keine wohlfeil formulierten Antworten auf einem Blatt
Papier. Wir brauchen Personen, die bereit und fähig sind, in den
Jugendtreffs dafür zu sorgen, dass die junge Generation gerade an den
Orten vor vermeidbaren Gesundheitsgefahren geschützt wird, die für sie
eingerichtet wurden. Bei praktisch allen Linienflügen im In- und
Ausland müssen die Passagiere zum Teil mehr als zehn Stunden ohne
Zigarette auskommen. Nur in Jugendtreffs soll rauchenden Jugendlichen
nicht einmal ein ein- bis dreistündiger Aufenthalt im Haus ohne Konsum
der legalen Droge Nikotin möglich sein? Wo soll die junge Generation
denn sonst lernen, auf andere Menschen Rücksicht zu nehmen?
Ich
erwarte, dass Sie das Thema nicht nur ernst nehmen, sondern dass Sie
auch handeln! Oder wollen Sie so lange warten, bis die Medien dieses
Thema aufgreifen oder gar ein Gericht Sie zum Handeln zwingt?"
Das
Stadtjugendamt kündigte eine umfassende Rückantwort an.
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