Second-Hand Smoke: Lets Clean the Air lautet
das Motto, unter das die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den
Welt-Nichtrauchertag am 31. Mai 2001 gestellt hat. Mit anderen
Worten: Die WHO fordert saubere Luft für Nichtraucher.
Gleichzeitig hat die WHO einen Wettbewerb
auf lokaler Ebene ausgeschrieben in der Erkenntnis, dass die örtlichen
Maßnahmen eine wichtige Rolle für die öffentliche Gesundheit
spielen. Deshalb appelliert die WHO an die Bürgermeister aller
Städte der ganzen Welt, Kampagnen zur Reinigung der Luft vom
"Rauch aus zweiter Hand" in die Wege zu leiten. Die Bürgermeister
der Städte mit den erfolgreichsten Initiativen hierfür werden
international ausgezeichnet und als Ehrengäste zu einer
besonderen Feier des Welt-Nichtrauchertages, die am 31. Mai 2001
in Montreal stattfinden wird, eingeladen. Nähere Informationen
gibt es im Internet unter http://tobacco.who.int.
Die Nichtraucher-Initiative München e.V.
(NIM) fordert die für die Stadt München Verantwortlichen auf,
ihre Möglichkeiten, saubere Luft für Nichtraucher zu schaffen,
voll auszuschöpfen. Auch wenn ein wirksamer Nichtraucherschutz
häufig nur mit einem ausdrücklichen und eindeutigen
Rauchverbot möglich ist, sind die Maßnahmen grundsätzlich wie
folgt zu begründen:
Passivrauchen macht krank.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Rauchen hier nicht
gestattet ist!
Im Einzelnen schlägt die NIM folgende Maßnahmen
vor:
Ombudsmann/-frau für
Nichtraucherschutz
Das Risiko für Passivraucher, an Krebs zu
erkranken, ist 100 mal höher als das Krebsrisiko für Personen,
die im selben Zeitraum Asbeststaub in einer Konzentration von
1.000 Fasern pro Kubikmeter einatmen - so 1988 das frühere
Bundesgesundheitsamt in einer Stellungnahme an die
Bundesregierung. Von jährlich bis zu 5.000 Passivrauchtoten in
Deutschland geht das Robert-Koch-Institut aus, das sind
umgerechnet 75 Passivrauchtote in München. Allein diese Zahlen
machen deutlich, dass das Passivrauchen ein erhebliches
Gesundheitsrisiko darstellt, das energische Gegenmaßnahmen
erfordert.
Die Stadt München ernennt deshalb zum
Schutz ihrer BürgerInnen einen Ombudsmann oder eine Ombudsfrau
für Nichtraucherschutz. Dieser bzw. diese hat die Aufgabe,
Beschwerden und Anregungen der BürgerInnen zum
Nichtraucherschutz entgegenzunehmen und den zuständigen Organen
der Stadt München Vorschläge zur Verbesserung des
Nichtraucherschutzes zu unterbreiten.
Kindergärten
Kindergärten sind in der Regel die ersten
Einrichtungen außerhalb des Elternhauses, die das Verhalten von
Kindern nachhaltig prägen. Wer vor Kindern raucht oder Kindern
den Tabakgestank von Körper und Kleidung zumutet, verletzt
seine Aufgabe als ErzieherIn
Die Stadt München untersagt deshalb zum
Schutz der Kinder das Rauchen in städtischen Kindergärten
grundsätzlich. Bei der Einstellung von ErzieherInnen ist ausdrücklich
darauf hinzuweisen, dass das Rauchen mit ihrer Erziehungsaufgabe
nicht zu vereinbaren ist.
Schulen
Schulen sind Bildungseinrichtungen, die
letztlich eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft ermöglichen
sollen. Die Lehrkräfte haben nicht nur nach der Bayerischen
Verfassung, sondern auch nach allgemeinen pädagogisch-ethischen
Grundsätzen alles dazu beizutragen, diesen Prozess zu fördern.
Dazu gehört sowohl eine gezielte Informationsvermittlung als
auch das - hoch wirksame - gelebte Vorbild.
Die Stadt München ergreift deshalb zum
Wohl der SchülerInnen in städtischen Schulen folgende Maßnahmen:
1. Das Rauchen im Schulhaus wird nicht nur
den SchülerInnen, sondern auch den Lehrkräften untersagt.
2. Bei der Einstellung werden die Lehrkräfte
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Rauchen mit ihrer
Erziehungsaufgabe nicht zu vereinbaren ist.
3. Bei Lehrkräften wird auch das
Rauchverhalten zum Gegenstand der dienstlichen Beurteilung
gemacht.
4. Die Schulleiter werden verpflichtet,
die Aufgaben einer Drogenkontakt-Lehrkraft nur NichtraucherInnen
zu übertragen.
5. Die Schulleiter werden angewiesen, die
Information der SchülerInnen über die Schädlichkeit des
Rauchens deutlich mehr als bisher zu fördern.
6. Lehrern und Schülern wird ein auf die
verschiedenen Altersstufen abgestimmtes Informationsmaterial zum
Thema Rauchen und Passivrauchen bereitgestellt.
Jugendeinrichtungen
Jugendeinrichtungen sollen der jungen
Generation Möglichkeiten sinnvoller Freizeitgestaltung bieten.
Sie dürfen keine Übungsstätten für schädliche
Verhaltensweisen sein, sondern Orte, an denen ein
verantwortungsvoller Umgang der jungen Menschen mit sich selbst
zum eigenen Wohl möglich ist und gefördert wird.
Die Stadt München untersagt deshalb zum
Wohl von Kindern und Jugendlichen das Rauchen in städtischen
Jugendeinrichtungen grundsätzlich. Bei der Einstellung der
JugendbetreuerInnen ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass
das Rauchen mit ihrer Erziehungsaufgabe nicht zu vereinbaren
ist.
Krankenhäuser und Kliniken
Wer das Krankenhaus aufsuchen muss, hat in
der Regel den Wunsch und das Bedürfnis, so schnell wie möglich
wieder gesund zu werden. Rauchen aber verlangsamt oder
verhindert den Heilungsprozess. Wer als RaucherIn Patientinnen
und Patienten betreut, übt keinen positiven Einfluss auf den
Heilungsprozess aus.
Die Stadt München untersagt deshalb zum
Wohl der Patientinnen und Patienten das Rauchen in städtischen
Krankenhäusern und Kliniken. Rauchmöglichkeiten darf es nur außerhalb
des Gebäudes und an einem abgeschirmten (von außen nicht
einsehbaren, also nicht vor dem Eingang liegenden) Ort geben.
Alten- und Pflegeheime
Ältere Menschen haben häufig mehr
Hemmungen, ihre Bedürfnisse zu äußern, als jüngere. Sie
brauchen in der Regel mehr vorbeugenden Schutz vor rücksichtslosem
Verhalten.
Die Stadt München untersagt deshalb zum
Schutz der in Alten- und Pflegeheimen lebenden BürgerInnen das
Rauchen in allen gemeinschaftlich genutzten Räumen.
Schwimmbäder
Durch zeitweise oder ständig geöffnete Türen
wird die Luft praktisch in allen Räumen eines Schwimmbades
miteinander vermischt. Wenn auch nur in einem Raum geraucht
wird, ist die gesamte Luft mehr oder weniger rauchhaltig. Über
dem Wasserspiegel verbinden sich Teile des Tabakrauchs mit dem
Chlor des Wasser zu besonders gesundheitsschädlichen Stoffen.
Auch im Freien wird die Badefreude durch uneingeschränktes
Rauchen für manchen nichtrauchenden Badbesucher erheblich
beeinträchtigt.
Die Stadt München untersagt deshalb zum
Schutz der Badbesucher das Rauchen in allen städtischen
Schwimmbädern im Gebäude und beschränkt es im Freien auf
bestimmte Flächen.
Öffentliche Verkehrsmittel
Das Rauchverbot in öffentlichen
Verkehrsmitteln wird von den Fahrgästen nahezu total
eingehalten. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Trambahn-
und BusfahrerInnen die Pause an den Endhaltestellen dazu
benutzen, im Fahrzeug zu rauchen.
Die Stadt München geht deshalb zum Schutz
der Fahrgäste in Trambahnen und Bussen gegen FahrerInnen, die
die Vorschrift, nicht im Fahrzeug zu rauchen, missachten,
arbeitsrechtlich entschiedener als bisher vor.
U- und S-Bahnhöfe
Das Rauchverbot in den U- und S-Bahnhöfen
wird von einem großen Teil der Fahrgäste beachtet. Tatsache
ist aber auch, dass insbesondere jüngere Fahrgäste an
bestimmten Haltestellen, z.B. Marienplatz, ungeniert qualmen.
Die Erfahrung zeigt ebenfalls, dass der Ascher auf der Oberseite
der vierteiligen metallenen Entsorgungsbehälter in den Bahnhöfen
zum Rauchen reizt. Obwohl ein oder zwei Meter entfernt an der
Wand Rauchverbotsaufkleber angebracht sind, begründen die
RaucherInnen ihr Rauchen häufig mit Hinweis auf den Ascher des
Entsorgungsbehälters.
Die Stadt München ergreift deshalb zum
Schutz der Fahrgäste in den U-Bahnhöfen folgende Maßnahmen:
1. An allen Eingängen zu den U-Bahnhöfen
wird ein deutlich sichtbares Rauchverbotszeichen angebracht.
2. In Durchsagen wird häufiger auf das
Rauchverbot hingewiesen.
3. Das Rauchverbot in den U-Bahnhöfen
wird öfters kontrolliert und bei wiederholtem Verstoß wird ein
Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt.
4. Auf den Lochplatten der Entsorgungsbehälter
werden Aufkleber mit dem Rauchverbotszeichen und dem Text
"Bitte beachten Sie das Rauchverbot in den U- und S-Bahnhöfen!"
angebracht.
Wartehäuschen
Auch wenn Wartehäuschen nach einer Seite
völlig offen sind, ist doch die gesundheitliche Belastung durch
auf der Bank sitzende oder davor stehende RaucherInnen
erheblich.
Die Stadt München appelliert deshalb zum
Schutz der wartenden Fahrgäste an die RaucherInnen:
"Passivrauchen macht krank. Bitte rauchen Sie in größerem
Abstand zum Wartehäuschen!"
Öffentliche Gebäude
Manche öffentlichen Gebäude können
Nichtraucher nur dann betreten, wenn sie bereit sind,
tabakrauchhaltige Luft einzuatmen. Verursacht wird diese
Luftverunreinigung hauptsächlich von rauchenden städtischen
MitarbeiterInnen an der Pforte oder in einzelnen Zimmern. Hin
und wieder rauchen die MitarbeiterInnen auch auf den Fluren. Um
die Behandlung ihres Anliegens nicht zu verzögern oder zu gefährden,
verzichten die BürgerInnen häufig auf eine Beschwerde.
Die Stadt München verpflichtet deshalb
zum Schutz ihrer BürgerInnen ihre MitarbeiterInnen
arbeitsrechtlich dazu, nur noch in hierfür vorgesehenen Räumen
zu rauchen
Gastronomie
Viele ausländische Gäste klagen darüber,
dass sie in den meisten Gaststätten, Restaurants, Cafés usw.
nur unter Hinnahme von beißendem Tabakqualm essen und trinken können.
In ihren Herkunftsländern sind sie bessere Luft gewöhnt. Doch
auch viele Münchner BürgerInnen gehen nur ungern, selten oder
überhaupt nicht aus, weil sie sich keinem Tabakgestank
aussetzen wollen.
Die Stadt München ergreift deshalb zum
Schutz ihrer BürgerInnen und Gäste folgende Maßnahmen:
1. Sie appelliert regelmäßig an alle
Gastronomen im Stadtgebiet, ihren Gästen rauchfreies Essen und
Trinken zu ermöglichen.
2. Sie fördert die
nichtraucherfreundlichen Gastronomiebetriebe durch das
Fremdenverkehrsamt in besonderer Weise, z.B. durch ein
Verzeichnis dieser Betriebe.
3. Sie führt einen Wettbewerb zur
Ermittlung der zehn nichtraucherfreundlichsten
Gastronomiebetriebe durch.
4. Sie nützt ihre rechtlichen Möglichkeiten,
um den Nichtraucherschutz auch für das Personal in der
Gastronomie im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen
durchzusetzen.
Oktoberfest
Millionen Gäste aus aller Welt kommen auf
die Wies'n. Nur für die RaucherInnen und für einzelne
qualm-resistente NichtraucherInnen ist der Aufenthalt in einem
Bierzelt ohne Einbußen des Wohlbefindens möglich. Alle anderen
leiden stundenlang oder machen am Eingang kehrt.
Die Stadt München bietet deshalb zum
Schutz der Wies'n-Besucher mindestens ein rauchfreies Bierzelt
an.
Parteien
Nahezu alle Mitglieder des Stadtrats sind
Mitglieder einer politischen Partei. Auch wenn die Mitarbeit in
den Gremien einer Partei heute mit weniger Zwang zum Mitrauchen
verbunden ist als früher: die Zustände sind bei weitem nicht
so ideal, wie es wünschenswert ist. Viele nichtrauchende BürgerInnen
verzichten auf die Mitgliedschaft und Mitarbeit in einer Partei,
weil Letzteres häufig mit dem Einatmen des hochgiftigen
Schadstoffgemisches Tabakrauch verbunden ist.
Die Stadt München, der Oberbürgermeister
und die Mitglieder des Stadtrats machen deshalb ihren ganzen
Einfluss geltend, um für rauchfreie Mitarbeit in den
politischen Parteien zu sorgen.
Raucherentwöhnung
Die Suchtwirkung des Nikotins ist
vergleichbar mit der von Heroin und Kokain. Deshalb ist es verständlich,
wenn es schwer fällt, mit dem Rauchen aufzuhören.
Die Stadt München fördert deshalb in
Verbindung mit Gesundheitsorganisationen und der Volkshochschule
die Raucherentwöhnung durch ein breites Angebot von Methoden
und Mitteln.
Wanderausstellung
Die meisten Multiplikatoren im Bereich
Rauchen müssen sich erst mühsam ihr Material für Vorträge,
Ausstellungen, Kurse usw. von verschiedenen Bezugsquellen
beschaffen. Zudem scheitern viele Bemühungen an den Kosten für
die Herstellung wirkungsvoller Ausstellungsstücke oder für den
Transport.
Die Stadt München stellt deshalb zur
Information vor allem ihrer jungen BürgerInnen die Mittel für
mehrere Wanderausstellungen bereit und erleichtert oder übernimmt
die Beschaffung von Informationsmaterial.
Fortschreibung des Aktionsprogrammes
Dieses Aktionsprogramm wird auf Grund der
Erfahrungen in diesem Jahr fortgeschrieben in einem
Aktionsprogramm München rauchfreier 2002.
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