"Die vom Gesundheitsministerium herausgegebenen Vollzugshinweise zum Nichtraucherschutzgesetz des Volksbegehrens sind gesetzwidrig und damit nichtig. Minister Markus Söder zeigt sich nicht nur als schlechter Verlierer, sondern auch als Gesetzesbrecher", erklärt Ernst-Günther Krause, Vorsitzender der Nichtraucher-Initiative München e.V.
Die Münchner Wiesn-Wirte wollen qualmende Besucher bereits beim diesjährigen Oktoberfest aus den Zelten verbannen. Daher verzichten sie auf eine Ausnahmeregelung, die ihnen 2010 zur Verfügung gestanden hätte, wie Wirte-Sprecher Toni Roiderer mitteilte.
"Als die Tabakindustrie 1981 zum Schlag gegen uns ausholte, konterten wir mit einer negativen Feststellungsklage gegen Philip Morris", berichtet Krause. Der Bundesgerichtshof bestätigte dem Verein 1984 in dritter Instanz, dass er die Werbung für ein "Großes Marlboro-Poker" mit "1000 Gewinnen im Wert von 150.000 Mark" in ein "Großes Mordoro-Poker" mit den Preisen "1. Magengeschwür, 2. Herzinfarkt, 3. Lungenkrebs" verfremden darf. "Damit haben wir der Tabakindustrie die Möglichkeit genommen, Initiativen von Bürgern mit dem Schwert der Justitia zu unterbinden", erklärt der NIM-Vorsitzende nicht ohne Stolz.
Die Verantwortlichen der Kampagne „Bayern sagt Nein“ haben bisher so getan, als würde nur ein Viertel ihres Etats von der Tabakindustrie bezahlt. Der Deutschlandfunk hat nun herausgefunden, dass dies nicht stimmt.
Vom Deutschen Zigarettenverband kamen 150.000 Euro, vom Verband der Tabakgroßhändler und vom Verband der Rauchtabakindustrie jeweils 100.000 Euro, der Verband der mittelständischen Tabakunternehmen steuerte 1,7 Millionen Feuerzeuge im Wert von 100.000 Euro bei und der Zigarrenverband unterstützte den Kampf der Lobbyorganisationen gegen die rauchfreie Gastronomie mit 10.000 Euro. Die Gesamtsumme von 460.000 Euro entspricht drei Vierteln des Budgets von Bayern sagt Nein, das im März auf 615.000 Euro beziffert wurde. Noch nicht in dieser Summe enthalten ist zum Beispiel die kostenlose Betreuung der Internetseite von Bayern sagt Nein durch die Raucherzeitschrift „Fine Tobacco“.
dpa-Meldung München (dpa/lby) – Gesetzliche Bestimmungen zu Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden oder Gaststätten verstoßen nicht gegen Grundsätze der Bayerischen Verfassung. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Zum Schutz der Gesundheit vor Passivrauchen dürfe der Gesetzgeber sogar ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten aussprechen, betonten die Richter. Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit von Rauchern werde dadurch ebenso wenig verletzt wie das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Gastwirte (Az.: Vf. 1-VII-08).
Die Auseinandersetzung nimmt noch an Heftigkeit zu, je näher der 4. Juli kommt. In den Internetforen wird der Ton immer rau(c)her! Diffamierungen und wüste Beschimpfungen nehmen zu.
Wir, von der Nichtraucher-Initiative München e.V., versuchen weiter sachlich zu bleiben und bitten auch alle "JA"-Sympathisanten sich nicht provozieren zu lassen.
Rauchfrei sind vor allem die Restaurants, wie der Ärztliche Arbeitskreis bei einer Erhebung in mehr als 1.100 der rund 3.800 Münchner Gaststätten festgestellt hat. Dagegen sind die Chancen, eine rauchfreie Kneipe, Diskothek oder Spielothek zu finden, verschwindend gering. Das Gleiche gilt für die Volksfestzelte. „Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern haben beim Volksentscheid am kommenden Sonntag die einmalige Gelegenheit, für die Freiheit zur Wahl einer rauchfreien Gaststätte zu stimmen“, so Wiebel.
Mit einer raucherfreundlichen Gegenstudie wollten die "Freiheitskämpfer" beweisen, dass in Karlsfeld auch nur noch 15 % der Lokale verraucht sind. Herausgekommen ist, dass selbst bei dieser von fanatischen Rauch-Verteidigern erhobenen Statistik nur 68,29 % der Gaststätten rauchfrei sind.
Es wurden mehr Cafés bzw. Imbissbuden gefunden und man stellte so gut wie keine Verstöße gegen das bestehende Gesundheitsschutzgesetz fest. Wir erfassten keine Spielhallen, Imbissbuden und Cafés in Supermärkten und Altenheimen etc., die keine Gaststätten im eigentlichen Sinn darstellen.
Am 5. Februar 1998 stimmten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zum ersten Mal über ein Nichtraucherschutzgesetz ab. Es fand zwar mit 255 gegen 335 Stimmen keine Mehrheit, legte aber den Grundstock für den in der folgenden Legislaturperiode verbesserten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Zwei prominente Politiker stimmten mit Ja: Angela Merkel, die damalige Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, und Hans-Dietrich Genscher, früher Vizekanzler, Bundesaußen- und Bundesinnenminister und seit 1992 Ehrenvorsitzender der FDP.